Erwerbstätige Studierende können zusätzliche Fördermittel erhalten, wenn:
- Der monatliche Erwerb zwischen 450€ und 850€ (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat) liegt; hier gilt auch ein Mittelwert, sofern dieser über 6 fortlaufende Monate im Ergebnis monatlich zwischen 450 € und 850 € liegt
- Die Erwerbstätigkeit mind. 6 Monate fortlaufend vor Antritt des Auslandsaufenthalts durchgeführt wurde
- Die Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt wird (eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden)
Ausgenommen sind i. d. R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Bitte beachten Sie: Für Mobilitäten, die dem Erasmus+ Projekt 2026 zugeordnet sind, entfällt die zusätzliche Förderung für erwerbstätige Studierende.
Im Rahmen des Erasmus+ Projekts 2025 kann die zusätzliche Förderung für erwerbstätige Studierende derzeit gemäß den geltenden Förderbedingungen weiterhin gewährt werden, sofern entsprechende Fördermittel noch verfügbar sind. Dies betrifft vor allem Kurzzeitmobilitäten und Praktika, die bis zum 31.07.2027 abgeschlossen sind. Die Vergabe erfolgt nur bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets. Die Entscheidung über die Budgetverwendung obliegt dem International Office.
Bitte beachten Sie, dass die Erasmus+ Projekte aufgrund der projektbezogenen Laufzeiten zeitweise parallel umgesetzt werden. Die jeweils geltenden Förderbedingungen richten sich daher nach der Zuordnung der Mobilität zum entsprechenden Projekt.
Informationen zur individuellen Förderhöhe sowie zu den geltenden Förderbedingungen erhalten Sie im Rahmen Ihrer Bewerbungs- und Vertragsunterlagen
Wie beantragen?
Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z. B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen).