Sprachliche Voraussetzungen
Deutsche Sprachkenntnisse
Für ein erfolgreiches Studium an der HSBI sind deutsche Sprachkenntnisse in den meisten Fällen zwingend erforderlich. Die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen und Seminare) werden im Regelfall in deutscher Sprache abgehalten. Für die meisten unserer Studiengänge benötigen Sie ein Deutschniveau auf dem Level GER C1. Welche Nachweise Sie hierfür benötigen, können Sie untenstehend nachlesen.
Folgende Sprachzeugnisse bzw. -zertifikate werden anerkannt:
- TestDaF-Prüfung mit mindestens 16 Punkten (d.h. vier Punkte pro Teilprüfung),
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit mindestens der Stufe 2,
- telc Deutsch C1 Hochschule,
- bestandene Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg,
- Goethe Institut Prüfung C2,
- Nachweis über ein abgeschlossenes Germanistik-Studium an einer ausländischen Hochschule,
- Nachweis über ein abgeschlossenes Studium in deutscher Sprache an einer Hochschule in Deutschland,
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) der Stufe 2,
- Nachweis über eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in Deutschland oder
- ein mindestens zehnjähriger Schulbesuch im deutschsprachigen Raum.
Bei Bewerbung für bestimmte Studiengänge müssen weitere Sprachkenntnisse (z.B. Spanisch, Französisch, (technisches) Englisch) nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich über die konkreten Zugangsvoraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs auf den Studiengangsseiten.
Hinweis/Ausnahmeregel:
Eine Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist ausschließlich mit einem anerkannten C1-Nachweis möglich. Für zulassungsfreie Studiengänge jedoch, können Sie sich auch mit einem B2-Nachweis und einer Prüfungsanmeldung zur C1-Prüfung bewerben. Im Falle einer Zulassung haben Sie die Möglichkeit, den Sprachnachweis bis zum 30. November bei Start im Wintersemester oder bis zum 31. Mai bei Studienstart im Sommersemester nachzureichen. Wird der Nachweis nicht nachgereicht, folgt die Exmatrikulation.
Wichtiger Hinweis
Die folgenden Masterstudiengänge sind hauptsächlich deutschsprachig. Bei Bewerbung muss ein anerkannter Deutschnachweis auf C1 Niveau eingereicht werden.
- Business Innovation & Technology
- Finance, Accounting, Controlling & Tax
- General Management
- Human Resource Management
- Marketing Management
Studienvorbereitende Sprachkurse
Wenn Sie noch nicht über die für das Studium notwendigen Sprachkenntnisse verfügen, können Sie als Sprachkursstudierende*r an der HSBI eingeschrieben werden.
Die studienvorbereitenden Sprachkurse werden vom Bielefelder Sprachinstitut bibis durchgeführt und sind kostenpflichtig. Die Bewerbung für den Sprachkurs erfolgt über das Bewerbungsportal der HSBI. Sie bewerben sich dabei für das gewünschte Fachstudium. Es müssen alle Bewerbungsunterlagen eingereicht werden, die Sie für die Bewerbung für das Fachstudium benötigen. Weitere Informationen dazu können auf dieser Seite nachlesen. Zusätzlich geben Sie uns bitte per E-Mail (an admission@hsbi.de) Bescheid, dass Sie sich für einen studienvorbereitenden Sprachkurs bei bibis anmelden möchten.
Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen können Sie im Bewerbungsportal ein Schreiben herunterladen, welches Sie für die Anmeldung zu einem Sprachkurs benötigen.
Diese Einschreibung erfolgt für längstens zwei Semester. Die entstehenden Kosten für den Sprachkurs tragen Sie dabei selbst.
Weitere Informationen zum Sprachkurs finden Sie auf den Internetseiten der Sprachschule bibis.
Das Sprachenzentrum der HSBI bietet ebenfalls studienvorbereitende Deutschkurse ab Niveau B2 an; die Plätze hierfür sind jedoch limitiert. Informationen zur Bewerbung und zu den Bewerbungsfristen finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.
Englische Sprachkenntnisse
An der HSBI werden sechs englischsprachige Studiengänge angeboten:
- B.Eng. Industrial Engineering
- B.Eng. Industrial Engineering (praxisintegriert)
- B.Eng. Mechatronics and Automation
- B.Eng. Mechatronics and Automation (praxisintegriert)
- M.A. International Business Management (Deutschnachweis auf B1 Niveau erforderlich)
- M.Sc. Data Science (Research Master)
Bei Bewerbung für einen dieser Studiengänge müssen Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
B.Eng. Industrial Engineering und B.Eng. Industrial Engineering (praxisintegriert);
B. Eng. Mechatronics and Automation und B.Eng. Mechatronics and Automation (praxisintegriert);
M.Sc. Data Science (Research Master)
Folgende Sprachnachweise bzw. -zertifikate werden anerkannt:
- IELTS: mindestens 5.5 Punkte,
- TOEFL (IBT): mindestens 72 Punkte,
- TOEFL (PBT): mindestens 543 Punkte,
- TOEFL (ITP): mindestens 543 Punkte,
- Telc B2-Zertifikat,
- UNIcert II,
- Cambridge FCE First Certificate in English,
- Cambridge English Qualification: mindestens 160 Punkte.
Englische Muttersprachler*innen und Bewerber*innen mit englischsprachigem (Hoch-)Schulabschluss können die Englischkenntnisse mit einem Dokument der Schule bzw. Hochschule nachweisen, aus dem hervorgeht, dass der Schul- oder Studienabschluss in englischer Sprache erworben wurde.
Sprachnachweise, welche hier nicht aufgeführt sind, unterliegen einer Einzelfallprüfung.
M.A. International Business Management
Der Nachweis über die für das Studium notwendigen Englischkenntnisse kann mit einer der folgenden Möglichkeiten erfolgen:
- IELTS: 7.0 Punkte
- TOEFL (IBT): 95 Punkte
- TOEFL (PBT): 627 Punkte
- TOEFL (ITP): 627 Punkte
- Telc C1-Zertifikat
- UNIcert III
- Cambridge Test Certificate in Advanced English (CAE)
- Cambridge English Qualification: 180 Punkte
- 30 CP aus englischsprachigen Bachelormodulprüfungen (exklusive Praxismodule und Bachelorarbeit) mit Bezug zur Betriebswirtschaftslehre
- eine Bachelorarbeit in englischer Sprache, die sich mit einem internationalen Thema aus der Betriebswirtschaftslehre befasst
Hinweis
Bewerbende mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen bei Bewerbung für den M.A. International Business Management zusätzlich ausreichende Deutschkenntnisse mindestens entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.
Dafür werden insbesondere folgende Nachweise und Zertifikate anerkannt (Mindestniveau):
- Telc Deutsch B1-Zertifikat
- Goethe-Zertifikat B1
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) B1
Eine Nachreichung des Deutschnachweises nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist nicht möglich.