Eine Bewerbung für einen Studienplatz im Ausland ist mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Um Ihnen Ihre Bedenken nehmen zu können, finden Sie auf dieser Seite wichtige Antworten auf Fragen, mit denen sich viele internationale Bewerbende beschäftigen. Der Fragenkatalog wird regelmäßig aktualisiert, damit Sie bestmöglich informiert sind.
Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht aufgelistet sind, wenden Sie sich sehr gern per E-Mail an uns!
Bewerbung
Wie kann ich mich an der HSBI bewerben?
Informationen zur Bewerbung und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Kann ich mich mit meinen Zeugnissen bewerben?
Bitte prüfen Sie bei der Zulassungsdatenbank des DAAD, ob Sie mit Ihren ausländischen Vorbildungsnachweisen zur Aufnahme eines Studiums in der gewünschten Fachrichtung an einer deutschen Hochschule berechtigt sind.
Die Online-Datenbank anabin stellt Ihnen darüber hinaus genauere Informationen zur Bewertung von ausländischen Studienabschlüssen bereit.
Können meine Bewerbungsunterlagen vor der Bewerbung geprüft werden?
Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen ist eine Vorprüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen (Schulzeugnis) nicht möglich. Auch kann erst nach offiziellem Eingang Ihrer Bewerbung geprüft werden, ob Ihre Vorbildungsnachweise (Bachelorabschluss) den Maßgaben des gewünschten Masterstudiengangs entsprechen.
Kann ich mich außerhalb der Bewerbungszeiträume bewerben?
Nein, eine Bewerbung ist nur innerhalb des Bewerbungszeitraums möglich.
Welche Sprachzeugnisse bzw. Sprachzertifikate werden an der HSBI anerkannt?
Eine Liste der anerkannten Sprachzeugnisse bzw. -zertifikate, sowohl für Deutsche Sprachkenntnisse als auch für Englische Sprachkenntnisse, finden Sie hier.
Darf ich meinen Deutschnachweis nachreichen?
Eine Nachreichung ist nur möglich, wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben. Wenn Sie nachweisen, dass Sie Deutschkenntnisse auf B2 Niveau haben und Sie demnächst eine anerkannte Sprachprüfung auf mindestens Deutschniveau GER C1 ablegen werden (und Sie alle weiteren Zugangsvoraussetzungen erfüllen), können Sie ein Zulassungsangebot mit der Auflage erhalten, den Sprachnachweis nachzureichen. Bitte laden Sie in diesem Fall Ihre Anmeldung zur Sprachprüfung bei der Bewerbung hoch. Die Nachreichfristen sind: 30. November (bei Studienstart im Wintersemester) / 31. Mai (bei Studienstart im Sommersemester). Sollte zu den o.g. Fristen der Sprachnachweis nicht nachgereicht werden, erfolgt die Exmatrikulation.
Kann ich eine weitere Fristverlängerung für die Nachreichung meines Deutschnachweises erhalten?
Nein. Die Nachreichfristen enden am 30.11. (bei Studienstart im Wintersemester) bzw. 31.05. (bei Studienstart im Sommersemester). Eine abweichende oder zusätzliche Frist kann nicht gewährt werden.
Darf ich meinen Englischnachweis nachreichen?
Wenn Sie sich für einen englischsprachigen Studiengang bewerben, muss der Englischnachweis bei Bewerbung (bis spätestens zur Bewerbungsfrist) eingereicht werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
Was bedeutet zulassungsfrei / zulassungsbeschränkt?
- Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es eine unbegrenzte Anzahl an Studienplätzen. Sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, ist hier in der Regel der Studienplatz sicher.
- In zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Da es bei diesen Studiengängen mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Vergabe der Studienplätze innerhalb des Auswahlverfahrens ist nach gesetzlichen Quoten geregelt und richtet sich nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung.
Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (Originale und Übersetzungen von vereidigten Übersetzer*innen ins Deutsche oder Englische),
- Ggf. Bachelorzeugnis und Transcript of Records (Originale und Übersetzungen von vereidigten Übersetzer*innen ins Deutsche oder Englische),
- Ggf. Ergebnis der FSP oder des TestAS oder des ITB-Tests,
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist
(Hinweis: Sie benötigen keine VPD, wenn Sie zu den sogenannten gleichgestellten Bewerbenden gehören),
- anerkannter Deutsch- und/oder Englischnachweis,
- ggf. weitere studiengangsbezogene Nachweise (z.B. Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung, Praktikumsnachweis, Arbeitgeberbescheinigung, abgeschlossene Berufsausbildung, usw.),
- zusätzlich für Bewerbende mit chinesischen, vietnamesischen oder indischen Zeugnissen: APS Zertifikat.
Ich bekomme mein Abiturzeugnis erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Nein. Bei Bewerbung muss der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung vorliegen. Sie können sich zum nächstmöglichen Semester bewerben.
Kann ich eine bedingte Zulassung erhalten?
Kann ich mich für ein höheres Fachsemester bewerben?
Bewerbende mit ausländischen Vorbildungsnachweisen können sich ausschließlich zum 1. Fachsemester bewerben. Ein Quereinstieg in höhere Semester ist in diesem Fall nicht möglich. Nach einer erfolgreichen Zulassung und Einschreibung können Sie einen Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Leistungen stellen. Ob und welche Leistungen anerkannt werden, wird vom zuständigen Fachbereich geprüft und entschieden. Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen finden Sie hier.
Kann ich an die HSBI wechseln und mir meine bisher erbrachten Leistungen anrechnen lassen?
Siehe Antwort auf die Frage „Kann ich mich für ein höheres Fachsemester bewerben?“.
Leitet uni-assist meine Bewerbung an die HSBI weiter?
Nein! Uni-assist stellt Ihnen Ihre VPD-Bescheinigung aus. Sie müssen sich eigenständig über das Bewerbungsportal der HSBI bewerben. Bitte lesen Sie die FAQ zum Thema „VPD“.
Muss ich meine Unterlagen per Post schicken oder erfolgt die Bewerbung online?
Die Bewerbung erfolgt komplett online, Sie müssen keine Unterlagen per Post einreichen. In einigen, wenigen Ausnahmefällen kann die Vorlage der Originale / Beglaubigungen in physischer Form auferlegt werden.
Mehr Informationen zur Bewerbung und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Meine Bewerbung für den englischsprachigen Bachelor Industrial Engineering wurde wegen fehlender Deutschkenntnisse ausgeschlossen. Wie kann das sein?
Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen wird an der HSBI zwei Mal angeboten: auf Deutsch und auf Englisch. Der deutschsprachige Studiengang wird am Campus Bielefeld angeboten. Der englischsprachige Studiengang wird am Campus Gütersloh angeboten. Sie haben sich irrtümlicherweise für den deutschsprachigen Studiengang am Campus Bielefeld beworben.
Bitte legen Sie im CAT-Portal einen neuen Bewerbungsantrag an und wählen Sie dieses Mal den Standort „Campus Gütersloh“, damit Sie sich auf den richtigen Studiengang bewerben.
Wann kann ich mit einem Zulassungsangebot rechnen?
Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang:
Bei Bachelorstudiengängen werden die Bewerbungsanträge fortlaufend geprüft. Daher ist in der Regel mit einer vergleichsweise kurzen Bearbeitungszeit (ca. eine Woche) zu rechnen.
Bei Masterstudiengängen erfolgt zusätzlich eine fachliche Prüfung durch den jeweiligen Fachbereich, weshalb die Bearbeitungszeit etwas länger ausfallen kann als bei Bachelorbewerbungen.
Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang:
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie frühestens einige Tage nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Rückmeldung, da alle Bewerbungen zunächst gesammelt und anschließend im Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
Kann ich mein Zulassungsangebot auf das (über)nächste Semester verschieben?
Nein, ein Zulassungsangebot gilt nur für das Semester, für das Sie sich beworben haben. Wenn Sie das Zulassungsangebot nicht innerhalb der persönlichen Annahmefrist annehmen, verfällt Ihr Anspruch auf den Studienplatz. In diesem Fall müssen Sie sich zum nächstmöglichen Semester erneut bewerben.
Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist
Was ist eine VPD?
Eine VPD ist ein Dokument von uni-assist, das bestätigt, dass Ihre ausländischen Zeugnisse den Anforderungen für ein Studium in Deutschland entsprechen.
Warum brauche ich eine VPD?
Die HSBI benötigt die VPD, um Ihre Bewerbung schneller und korrekt prüfen zu können. Sie ersetzt nicht die Bewerbung, sondern ist eine Voraussetzung dafür.
Wer muss eine VPD beantragen?
Bewerbende mit ausländischen Vorbildungsnachweisen, die den deutschen Bewerbenden nicht gleichgestellt sind, müssen vor der Bewerbung an der Hochschule Bielefeld eine VPD-Bescheinigung bei uni-assist beantragen.
Sie gehören zu den gleichgestellten Bewerbenden, wenn mindestens einer der im Folgenden genannten Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie sind Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates (alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island und Norwegen).
- Sie wohnen in Deutschland, mindestens ein Elternteil ist Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates und arbeitet in Deutschland oder hat in Deutschland gearbeitet.
- Sie wohnen in Deutschland, Ihr*e Ehe- bzw. eingetragene*r Lebenspartner*in ist Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Staates und arbeitet aktuell in Deutschland.
- Sie haben bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen.
- Sie haben eine Deutsche Schule im Ausland besucht und dort eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben.
Wenn Sie zur Gruppe der gleichgestellten Bewerbenden gehören, benötigen Sie keine VPD-Bescheinigung bei der Bewerbung über das Bewerbungsportal der Hochschule. Bitte laden Sie den Nachweis über Ihre Gleichstellung im Bewerbungsportal hoch.
Wenn keiner der oben genannten Punkte auf Sie zutrifft, benötigen Sie zwingend eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist. Ohne den Nachweis ist eine Bewerbung leider nicht möglich.
Wo beantrage ich eine VPD?
Beantrage ich meine VPD im Bewerbungszeitraum der HSBI?
Nein, bitte beantragen Sie Ihre VPD noch vor der Öffnung des Bewerbungsportals der HSBI. Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres VPD-Antrags in der Regel 4-6 Wochen dauert. Erst wenn Ihnen Ihre VPD vorliegt, können Sie sich über das Bewerbungsportal der HSBI bewerben. Sie benötigen Ihre VPD also noch vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist.
Benötige ich zur Bewerbung für den studienvorbereitenden Deutschkurs an der HSBI ebenfalls eine VPD?
Ja, es wird eine VPD benötigt.
Wie lange dauert es, bis ich meine VPD erhalte?
Die Bearbeitung des VPD-Antrags dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen nach Eingang Ihres Antrags und Ihrer Zahlung.
Kann ich mich bewerben, bevor ich die VPD erhalten habe und diese nachreichen?
Eine Nachreichung ist nur möglich, wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben. Ihre VPD muss spätestens 6 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Sie können erst eingeschrieben werden, wenn Ihre VPD vorliegt.
Wie erhalte ich die VPD?
Sie erhalten die VPD von uni-assist digital als PDF und können Sie bei uni-assist herunterladen.
Ich habe meine VPD schon vor längerer Zeit beantragt und bis heute keine Zulassungsentscheidung der HSBI erhalten. Wieso?
Uni-assist leitet Ihre Bewerbung NICHT an die HSBI weiter. Uni-assist stellt Ihnen Ihre VPD im uni-assist-Portal zum Download bereit. Die VPD benötigen Sie für Ihre Bewerbung über das Bewerbungsportal der HSBI. Bitte lesen Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Wie lange ist meine VPD gültig?
An der Hochschule Bielefeld ist Ihre VPD nach Ausstellung zwei Jahre lang gültig.
Kann ich meine VPD auch für die Bewerbung auf andere Studiengänge nutzen?
VPD-Nachweise werden nicht studiengangsspezifisch ausgestellt. Eine für die HSBI ausgestellte VPD kann für die Bewerbung für jeden Studiengang verwendet werden, der im jeweiligen Semester angeboten wird.
Akzeptiert die HSBI auch eine VPD von einer anderen Hochschule?
Ja, die HSBI akzeptiert eine VPD von einer anderen Hochschule, wenn diese nicht älter als 2 Jahre ist und bei Bewerbung im CAT-Portal alle dazugehörigen Zeugnisse miteingereicht werden. Bei dem geringsten Zweifel an der Echtheit der Bescheinigung kann Ihr Bewerbungsantrag abgelehnt werden. Aus diesem Grund wird empfohlen, eine VPD für die HSBI zu beantragen.
Akzeptiert die HSBI auch einen Prüfbericht von uni-assist?
Ja, die HSBI akzeptiert auch einen Prüfbericht von uni-assist, wenn dieser nicht älter als 2 Jahre ist und bei Bewerbung im CAT-Portal alle dazugehörigen Zeugnisse miteingereicht werden. Bei dem geringsten Zweifel an der Echtheit der Bescheinigung kann Ihr Bewerbungsantrag abgelehnt werden. Aus diesem Grund wird empfohlen, eine VPD für die HSBI zu beantragen.
Was kostet die VPD?
Die Bearbeitung durch uni-assist kostet derzeit 75 € (Stand Oktober 2025). Für jede weitere Hochschule zahlen Sie 30 € zusätzlich (Stand Oktober 2025).
Ich habe die VPD beantragt, aber noch keine Antwort erhalten. Was soll ich tun?
Prüfen Sie regelmäßig Ihren uni-assist Account und Ihr E-Mail-Postfach. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte uni-assist direkt.
Meine VPD ist fehlerhaft. Was soll ich tun?
Wenden Sie sich bitte direkt an den Support von uni-assist.
Benötige ich eine VPD, wenn ich mich mit meiner FSP bewerbe?
Ja, sofern Sie kein*e gleichgestellte*r Bewerbende*r sind. Sollten Sie Ihre FSP schon abgelegt und sollte Ihnen das Zeugnis bereits vorliegen, können Sie Ihre FSP gemeinsam mit Ihrem Schulabschlusszeugnis bei uni-assist hochladen. Bei der Prüfung Ihrer HZB durch uni-assist wird die FSP berücksichtigt.
Sollten Sie das Ergebnis Ihrer FSP erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten, können Sie bereits jetzt Ihre VPD beantragen, indem Sie Ihre Schulabschlussunterlagen aus Ihrem Heimatland bei uni-assist hochladen (ohne FSP). Sie erhalten in dem Fall eine VPD mit bescheinigter HZB für das Studienkolleg. Bei Bewerbung über das Bewerbungsportal der HSBI laden Sie dann bitte Ihre VPD, Ihre Schulabschlussunterlagen und die FSP hoch.
Benötige ich eine VPD, wenn ich mich mit einem TestAS- oder ITB-Testergebnis bewerbe?
Ja. Auch wenn Sie die Hochschulzugangsberechtigung über einen Studieneignungstest erhalten, benötigen Sie als nicht gleichgestellte*r Bewerbende*r eine VPD-Bescheinigung für Ihre Bewerbung an der HSBI. Für die Beantragung der VPD müssen Sie den TestAS oder ITB-Test nicht bei uni-assist einreichen, sondern nur Ihre Bildungsnachweise/ Zeugnisse aus Ihrem Heimatland. Auf der VPD-Bescheinigung steht in diesem Fall, dass die Voraussetzungen für den Besuch eines Studienkollegs vorliegen. Den TestAS/ ITB-Test müssen Sie nur bei der Bewerbung an der HSBI einreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hochschulstart (nur relevant bei Bewerbung für einen NC-Bachelor)
Was ist Hochschulstart?
Hochschulstart ist die zentrale Schaltstelle für die Bewerbung, Verwaltung und Vergabe von Studienplätzen in NC-Fächern in Deutschland.
Wann muss ich mich bei Hochschulstart registrieren?
Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang an der HSBI bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst bei Hochschulstart registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerbungs-Authentifizierungs-Nummer (BAN), die Sie für die Bewerbung an der HSBI benötigen. Beide Nummern werden Sie im Bewerbungsportal der HSBI eintragen müssen.
Wie bekomme ich mein Zulassungsangebot?
Das Zulassungsangebot erhalten Sie über Hochschulstart. Dort müssen Sie auch binnen Ihrer Frist das Zulassungsangebot annehmen.
Die Einschreibung erfolgt anschließend über das Bewerbungsportal der Hochschule. Bitte beachten Sie Ihre persönliche Immatrikulationsfrist.
Wo finde ich meinen Zulassungsbescheid?
Den Zulassungsbescheid erhalten Sie ebenfalls über Hochschulstart. Es kann manchmal einige Zeit dauern, bis es bei Hochschulstart zum Download bereitgestellt wird.
Sie erhalten kein Zulassungsschreiben über das Bewerbungsportal der HSBI.
Studierfähigkeitstests
Welches Testergebnis muss ich im TestAS erzielen?
Für den Hochschulzugang über den TestAS gelten an der HSBI folgende Mindestanforderungen:
- Papierbasierter TestAS: mindestens 90 Punkte im Kernmodul und 90 Punkte im Fachmodul
- Digitaler TestAS: mindestens 50 Punkte im Kernmodul und 50 Punkte im Fachmodul
Weitere Informationen zum Hochschulzugang über den TestAS finden Sie hier.
Welches Testergebnis muss ich im ITB-Test erzielen?
Auch hier müssen Sie eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen:
Weitere Informationen zum Hochschulzugang über den ITB-Test finden Sie hier.
Akzeptiert die HSBI auch den SAT-Test (Scholastic Assessment Test)?
Nein. Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung über das Studienkolleg haben, können Sie alternativ zum Besuch des Studienkollegs den TestAS oder den ITB-Test ablegen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Studiengänge
Welche englischsprachigen Studiengänge werden an der HSBI angeboten?
An der HSBI werden sechs englischsprachige Studiengänge angeboten:
Bewerbung für den englischsprachigen M.Sc. Data Science
Kann ich mich mit meinen Vorbildungsnachweisen für den M.Sc. Data Science bewerben?
Eine Vorabprüfung von Bachelorabschlüssen und anderen Nachweisen kann nicht vorgenommen werden. Nach offiziellem Eingang Ihrer Bewerbung prüfen wir, ob Ihre Vorbildungsnachweise (Bachelorabschluss) den Maßgaben des gewünschten Masterstudiengangs entsprechen.
Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es für den Studiengang?
Ich habe mich beworben, aber mein Antrag wurde vorläufig ausgeschlossen. Wieso?
Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Oft liegt es daran, dass das Motivationsschreiben nicht den Anforderungen entspricht. In Ihrem einseitigen Motivationsschreiben sollen Sie hauptsächlich Ihre Projektwahl begründen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird Ihr Antrag vorläufig ausgeschlossen. Bis zur Bewerbungsfrist haben Sie die Möglichkeit, ein neues Motivationsschreiben hochzuladen.
Lebensläufe oder Bachelorarbeiten sind keine Motivationsschreiben.
Es kann alternativ auch sein, dass Bewerbungsunterlagen fehlen/unvollständig sind. Sollte dies der Fall sein, wird Ihnen im Bewerbungsportal angezeigt, welche Unterlagen betroffen sind.
Die Bewerbungsfrist ist noch nicht abgelaufen; ich kann meinen Bewerbungsantrag im CAT-Portal aber nicht mehr bearbeiten. Wieso?
Dies bedeutet, dass Ihr Antrag bereits geprüft und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet wurde. Eine nachträgliche Bearbeitung Ihres Antrages ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Mein Bewerbungsantrag wurde wegen des Notenminimums ausgeschlossen – wieso?
In Deutschland ist das Notensystem im Vergleich zu den meisten anderen Ländern umgekehrt: Eine 1,0 ist die beste Note, während eine 4,0 die schlechteste noch bestandene Note darstellt. Liegt das geforderte Notenminimum bei 2,5, bedeutet dies, dass Ihre Bachelorabschlussnote zwischen 1,0 und 2,5 im deutschen Notensystem liegen muss, um sich für den Studiengang bewerben zu können. Noten, die schlechter als 2,5 sind, erfüllen leider nicht die Mindestanforderung.
Können Arbeitserfahrung, absolvierte Workshops und andere außeruniversitäre Nachweise meine Bewerbung positiv beeinflussen?
Nein, für die Bewertung Ihrer Bewerbung sind ausschließlich der Bachelorabschluss, insbesondere die Bachelorabschlussnote, sowie das Ergebnis der Eignungsprüfung maßgeblich. Weitere Nachweise wie Berufserfahrung oder Workshops haben keinen Einfluss auf die Zulassungsentscheidung.
Englischsprachige praxisintegrierte Studiengänge
Warum finde ich für die praxisintegrierten englischsprachigen Studiengänge kein Kooperationsunternehmen auf der HSBI-Website?
Die praxisintegrierten englischsprachigen Studiengänge „Industrial Engineering“ und „Mechatronics and Automation“ sind neu. Derzeit gibt es noch nicht viele Unternehmen, die am berufsintegrierten Programm teilnehmen. Wir gehen davon aus, dass sich die Zahl der kooperierenden Unternehmen in Zukunft erhöht.
Kann ich trotzdem ein Kooperationsunternehmen finden?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Bewerbung proaktiv an Unternehmen zu senden.
Ich habe ein Unternehmen gefunden, das bisher noch nicht mit der HSBI kooperiert. Besteht die Möglichkeit, mit einem solchen Unternehmen einen Kooperationsvertrag abzuschließen?
Das ist eine vielversprechende Option. In Ihrer Bewerbung können Sie auf das Angebot der HSBI verweisen und die Links zu den Informationen auf unseren Webseiten angeben. Wenn das Unternehmen interessiert ist, kann es sich direkt an die HSBI wenden. Das Unternehmen erhält von den zuständigen Kolleg*innen weitere Informationen und wird zu seiner Eignung als Kooperationsunternehmen geprüft. Informationen zu den Anforderungen an die Eignung des Unternehmens und unsere Kontaktdaten finden Sie über diesen Link.
Wie sind die sprachlichen Anforderungen der Kooperationsunternehmen an die Bewerbenden?
Diese Information sollten Sie direkt vom Kooperationsunternehmen erhalten.
Kann ich den praxisintegrierten Teil des Studiums auch in einem Unternehmen in meinem Heimatland absolvieren?
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie aber, dass Sie, wenn Sie Ihren Praxisteil in einem anderen Land absolvieren, während eines Semesters den Standort wechseln müssen. Die Theoriephasen finden immer in Gütersloh statt.
Kann ich mich auch erst für den Bachelorstudiengang „Industrial Engineering (EN)“ oder „Mechatronics and Automation (EN)“ bewerben und in den praxisintegrierten Studiengang wechseln?
Ja, das ist möglich. Sie können alternativ Ihr Studium auch im Bachelorstudiengang „Industrial Engineering (EN)“ oder „Mechatronics and Automation (EN)“ beginnen und später in das praxisintegrierte Modell wechseln, wenn Sie ein Kooperationsunternehmen gefunden haben. Die Bewerbungsfrist für beide Studiengänge ohne den praxisintegrierten Anteil endet am 15. Juli.
Kann ich mich ohne Kooperationsunternehmen für den praxisintegrierten Studiengang bewerben?
Nein, Sie können sich nur bewerben, wenn Sie ein Kooperationsunternehmen und einen unterschriebenen Kooperationsvertrag vorweisen können.
Bewerbung für den studienvorbereitenden Deutschkurs bei bibis
Ich kann keine Deutschkenntnisse nachweisen, welche Möglichkeiten für einen studienvorbereitenden Deutschkurs habe ich?
Sie können am Bielefelder Sprachinstitut bibis Kurse ab Niveau A1 bis C1 besuchen. Weitere Informationen über bibis erhalten Sie hier.
Wie erfolgt die Bewerbung beim Sprachinstitut bibis?
Sie bewerben sich für das gewünschte Fachstudium innerhalb der Bewerbungsfrist über das Bewerbungsportal CAT der HSBI. Das bedeutet, Sie müssen alle notwendigen Bewerbungsunterlagen für das Fachstudium bereits vorliegen haben (auch die VPD). Ihre Bewerbung wird geprüft. Aufgrund fehlender Sprachnachweise stellen wir Ihnen ein Schreiben aus, welches Sie in CAT herunterladen können und zur Anmeldung zum Sprachkurs bei bibis benötigen. Nach der Kursbuchung bei bibis schicken Sie uns eine E-Mail mit der Buchungsbestätigung, einer Passkopie und Ihrer aktuellen Adresse an admission@hsbi.de mit der Bitte als Studierender eingeschrieben zu werden. Danach erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung der HSBI zur Begleichung des Semesterbeitrags.
Sind die studienvorbereitenden Sprachkurse bei bibis kostenpflichtig?
Ja, für studienvorbereitende Deutschkurse bei bibis fallen Kursgebühren an. Diese müssen bei bibis beglichen werden.
Wie lange kann ich über bibis an der HSBI eingeschrieben sein?
Die Einschreibung erfolgt für längstens zwei Semester. Sind dann die erforderlichen Sprachnachweise für das Fachstudium nicht gegeben, werden Sie exmatrikuliert.
Kann ich bei bibis Deutschkurse bis zum Niveau B1 besuchen und mich anschließend für den studienvorbereitenden Deutschkurs an der HSBI bewerben?
Ja, das ist möglich. Die HSBI bietet studienvorbereitende Deutschkurse ab Niveau B2 an. Weitere Informationen finden Sie hier.
Einschreibung
Wie hoch ist der Semesterbeitrag?
Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier.
Gibt es für internationale Studierende Studiengebühren?
Nein, internationale Studierende zahlen den regulären Semesterbeitrag.
Ich schaffe es nicht, bis zur Immatrikulationsfrist meinen Semesterbeitrag zu überweisen und die digitale Krankenkassenmeldung zu veranlassen. Was soll ich tun?
Bis zu Ihrer persönlichen Immatrikulationsfrist müssen Sie online im CAT-Portal Ihre Immatrikulation beantragen. Die Überweisung des Semesterbeitrags und die Veranlassung der Krankenkassenmeldung erfolgt danach. Dafür haben Sie weitere 14 Tage Zeit. Sollten Sie es binnen der 14 Tage nicht schaffen, geben Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung über admission@hsbi.de.
Woher weiß ich, ob meine Einschreibung abgeschlossen ist?
Dies können Sie an Ihrem Status im Bewerbungsportal erkennen. Nach erfolgreicher und abgeschlossener Einschreibung ändert sich dieser zu „immatrikuliert“. Anschließend erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per Post zugeschickt.
Wie bekomme ich meine Zugangsdaten zu den HSBI Online-Services?
Die Zugangsdaten werden nach erfolgreicher Einschreibung per Post verschickt. Sollten Sie bei Ihrer Bewerbung eine Adresse im Ausland angegeben haben, so werden Ihre Zugangsdaten an das International Office (Team Admission) gesendet. Dort können Sie sich Ihren Brief nach Ihrer Einreise abholen. Beachten Sie bitte die offenen Sprechstundenzeiten. Bitte bewahren Sie den Brief mit Ihren Zugangsdaten an einem sicheren Ort auf.
Ich habe meine Zugangsdaten nicht erhalten. Was soll ich tun?
Vergewissern Sie sich, ob Ihre Einschreibung bereits abgeschlossen ist. Haben Sie Ihren Semesterbeitrag überwiesen? Fehlt eventuell noch Ihr Krankenversicherungsnachweis? Es kann 2-3 Tage dauern, bis die Nachweise eingehen. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie erst, sobald Ihre Einschreibung final abgeschlossen ist.
Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die DVZ.
Wie bekomme ich meine Immatrikulationsbescheinigung?
Bei der Einschreibung:
Nachdem Ihre Einschreibung abgeschlossen ist, können Sie die Immatrikulationsbescheinigung im Bewerbungsportal CAT herunterladen, indem Sie sich mit Ihren Bewerberdaten einloggen. Voraussetzung ist, dass
- der Semesterbeitrag verbucht wurde,
- die Krankenkassenmeldung eingegangen ist und
- alle Einschreibungsunterlagen vollständig vorliegen.
Sobald Sie Ihre Zugangsdaten zu den Online-Services der HSBI erhalten haben, können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung über CAT abrufen. Eine Anleitung finden Sie hier.
Bescheinigungen für die Botschaften/Konsulate
Kann ich einen „Late Arrival Letter“ erhalten?
Sollte es Ihnen beispielsweise aufgrund von Verzögerungen im Visumsprozess nicht möglich sein, pünktlich zum Studienstart am Studienort zu erscheinen ist in den meisten Fällen ein verzögerter Studienbeginn ohne Probleme möglich. Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Fachbereich/Ihrer Studiengangsleitung.
Late-Arrival-Letter werden von der Hochschule nicht als vorsorgliche Maßnahme ausgestellt. In Ihrem Zulassungsschreiben finden Sie den Hinweis für die deutschen Auslandsvertretungen, dass eine Anreise nach Studienstart keine negativen Auswirkungen auf Ihre Einschreibung an der HSBI hat.
In Ausnahmefällen verlangen Botschaften Nachweise zu weiteren Themen, beispielsweise zur Regelstudienzeit, zum Präsenzstudium oder zu den Sprachnachweisen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an admission@hsbi.de.
Kann ich vor dem offiziellen Bewerbungszeitraum eine Bewerbungsbestätigung erhalten?
Eine solche Bescheinigung kann leider nicht ausgestellt werden.
Krankenversicherung
Ich werde es nicht schaffen, bis zum Studienstart in Deutschland zu sein. Muss ich trotzdem vor Studienbeginn eine Krankenversicherung abschließen?
Ja! Ohne den Nachweis über die Krankenversicherung können Sie nicht als Studierende*r eingeschrieben werden. Wo Sie sich zum Zeitpunkt der Einschreibung oder des Studienstarts räumlich aufhalten, ist nicht relevant.
Kann ich meine Krankenversicherung mit einem durch meine Krankenkasse ausgestellten Dokument nachweisen?
Nein, die Bestätigung durch die Krankenkasse über Ihre abgeschlossene Krankenversicherung muss digital erfolgen. Bitten Sie Ihre Krankenkasse, uns eine digitale (Versicherungs-)Bestätigung (M10) elektronisch zu übermitteln. Ein Dokument jeglicher Art wird nicht als Nachweis akzeptiert.
Ich habe eine private Krankenversicherung. Wie veranlasse ich die digitale Versicherungsbestätigung?
Wenn Ihre private Krankenversicherung einen ebenso weitgehenden Versicherungsschutz bietet wie die deutsche gesetzliche Krankenversicherung, wird sie als Versicherung für Studierende akzeptiert. Da es schwierig sein kann, die Geschäftsbedingungen der privaten und der öffentlichen Versicherungen zu vergleichen, sind die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verpflichtet zu prüfen, ob Ihre private Versicherung für Studienzwecke ausreicht. Deshalb müssen Sie die AGB Ihrer privaten Versicherung in englischer oder deutscher Sprache an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse senden. Zudem muss in der Regel ein Antragsformular ausgefüllt werden. Zum Beispiel hat die Techniker Krankenkasse hierfür ein Online-Formular.
Ich komme aus einem EU-, EWR-Staat, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder einem Land mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Muss ich eine Versicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse abschließen?
Nein, denn in der Regel sind Sie bereits über Ihr Heimatland versichert. Für Ihre Einschreibung an der HSBI benötigen Sie dennoch eine elektronische Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Deshalb müssen Sie auch in diesem Fall eine deutsche gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, damit diese die digitale Meldung veranlasst. Auch hierfür hat die Techniker Krankenkasse ein Online-Formular auf folgender Webseite.
Kann ich während meines Studiums von einer privaten Krankenversicherung (z.B. Mawista, CareConcept) zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln?
Nein, insofern Sie sich im Rahmen Ihrer Einschreibung eine Befreiung haben ausstellen lassen, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.
Private Versicherungen bieten oft scheinbar günstige Tarife für internationale Studierende an, die aber häufig nicht alle Leistungen abdecken. Das kann bedeuten, dass im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls unerwartet hohe Kosten auf Sie zukommen. Damit Sie während Ihres Studiums bestmöglich abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Gesetzliche Krankenkassen sind zum Beispiel: AOK, BARMER, DAK, Techniker Krankenkasse, IKK. Die Kosten belaufen sich auf ca. 125,- EUR monatlich. Dieser Beitrag unterscheidet sich kaum bei den Krankenkassen. Sie können die Krankenversicherung bei einer der Krankenkassen ganz bequem online abschließen.
Studienfinanzierung
Gibt es Stipendien für die gesamte Studiendauer?
Nein, solche Stipendien werden nicht angeboten. Das International Office schreibt allerdings regelmäßig Stipendien für Internationale Studierende für in der Regel 1 Semester aus. Weitere Informationen finden Sie hier. Zudem ist es empfehlenswert, sich zu ausgeschriebenen Stipendien vom DAAD zu informieren.
Kann ich als internationale*r Student*in Bafög beantragen?
BAföG ist eine staatliche finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Personen ohne eine deutsche Staatsangehörigkeit, insbesondere Geflüchtete, förderberechtigt. Die Beratung und Antragsstellung für Studierende der Hochschule Bielefeld erfolgt über das Studierendenwerk Bielefeld.
Wohnen am Studienort
Wie bekomme ich ein Zimmer im Studierendenwohnheim?
Für die Vermittlung der Wohnheimsplätze ist das Studierendenwerk Bielefeld zuständig. Leider ist ein Platz im Studentenwohnheim nicht garantiert, die Warteliste ist meist lang. Weitere Ressourcen zur eigenständigen Wohnungssuche finden Sie im Guide for International Students, der hier als Download bereitsteht.
Hat die HSBI eigene Wohnheimsplätze?
Nein, die HSBI verfügt über keine eigenen Wohnheimsplätze. Anders als in vielen anderen Ländern, in denen Universitäten oft eigene Wohnheime für Studierende bereitstellen, ist dies in Deutschland eher unüblich. Studierende müssen sich daher eigenständig um eine Unterkunft kümmern, z. B. über private Wohnheime, WG-Zimmer oder Mietwohnungen in der Umgebung.
Bekomme ich bei der Wohnungssuche Unterstützung?
Das Housing-Team des International Office steht Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Kontaktieren Sie die Kolleg*innen bitte über housing@hsbi.de.