Informationen für internationale Wissenschaftler*innen

A guest researcher works in a lab at HSBI

Foto: Patrick Pollmeier / HSBI

Sie wollen aus dem Ausland an die HSBI kommen und hier lehren und forschen? Wir vom Welcome Center freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Organisation Ihres Aufenthalts!

Diese Webseite und unser Guide für internationale Wissenschaftler*innen an der HSBI, der auch eine Planungs-Checkliste enthält, helfen Ihnen, Ihren Aufenthalt bei uns vorzubereiten und durchzuführen. Für persönliche Unterstützung melden Sie sich gerne per E-Mail an welcome@hsbi.de bei uns. Wenn Sie uns zum ersten Mal kontaktieren, füllen Sie bitte unser Anmeldeformular aus, damit wir alle nötigen Informationen haben, um Ihnen zu helfen.



Vor der Ankunft

Gute Gründe, an die HSBI zu kommen

Die Hochschule Bielefeld (HSBI) ist eine moderne Hochschule mit mehr als 10.000 Studierenden in Ostwestfalen-Lippe, einer der stärksten Wirtschaftsregionen Deutschlands.

Unser Profil:

  • Interdisziplinäre Forschung an sechs Fachbereichen: Gestaltung, Campus Minden, Ingenieurwissenschaften und Mathematik, Sozialwesen, Wirtschaft, Gesundheit
  • Anwendungsbezug: erfolgreiche Zusammenarbeit mit Industrie, Wirtschaft sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen
  • Internationales Netzwerk: mehr als 150 Partnerhochschulen in über 50 Ländern
  • Nähe zum Grünen: Outdoor-Möglichkeiten in direkter Nähe zum Campus
  • Familienfreundlich: zertifiziert als familienfreundliche Hochschule

 

PostDoc Nonsikelelo Sheron Mpofu about her experiences as a guest researcher at HSBI

Finanzierung und Gastgeber*in finden

Um als Lehrende*r oder Forschende*r an die HSBI zu kommen, können Sie sich entweder auf eine Stellenausschreibung bewerben oder mit Hilfe eines Stipendiums Ihren Aufenthalt an der HSBI finanzieren. Hier finden Sie passende Förderprogramme:

 

Wenn Sie ohne eine reguläre Stelle an die HSBI kommen wollen, muss Sie ein*e Gastgeber*in einladen. Wenn Sie noch keine*n Gastgeber*in haben, können Sie sich über unsere Fachbereiche, Forschungsinstitute und aktuellen Forschungsprojekte informieren und hier eine passende Person finden oder uns Ihre Lehr- oder Forschungsschwerpunkte an welcome@hsbi.de schicken und wir helfen Ihnen.

Visum

In der Übersicht zur Visumspflicht bzw. -freiheit können Sie überprüfen, ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen. Für Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen beantragen Sie ein Schengen-Visum; für längere Aufenthalte beantragen Sie ein nationales Visum.

Auf der Webseite des Auswärtigen Amts finden Sie Informationen zur Beantragung des Visums und einen Visums-Navigator zur Ermittlung des für Sie passenden nationalen Visums (meist ein Forschungsvisum oder eine Blaue Karte EU). Auch wir unterstützen Sie gerne und stellen die nötigen Dokumente bereit ("Aufnahmevereinbarung" für das Forschungsvisum und "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" für die Blaue Karte EU).

Das Visum muss vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimat- bzw. Aufenthaltsland  beantragt werden. Die Bearbeitung des Visums kann bis zu drei Monate dauern. Darum sollten Sie so früh wie möglich den Visumsantrag stellen.

Wenn Familienmitglieder mit Ihnen nach Deutschland kommen wollen, müssen auch diese ggf. einen Visumsantrag stellen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass der Lebensunterhalt von allen Familienmitgliedern gesichert ist (z. B. über Erspartes, ein Stipendium oder einen Arbeitsvertrag).

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht für Sie und alle Familienmitglieder, die Sie nach Deutschland begleiten. Die Versicherung muss ab der Ankunft in Deutschland bestehen und meist schon bei der Beantragung eines Visums vorgewiesen werden. Für die Einreise nach Deutschland empfiehlt sich eine Reisekrankenversicherung, die den Zeitraum der Anreise abdeckt. Welche Versicherung danach für Sie passend ist, hängt davon ab, welcher der folgenden Gruppen Sie angehören. Wir beraten Sie auch gern persönlich dazu.

 

Sie müssen keine deutsche Krankenversicherung abschließen, wenn Sie keinen Arbeitsvertrag mit der HSBI haben und Ihre ausländische Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird.

  • Das ist möglich, wenn Sie aus einem EU-Land, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz kommen und eine European Health Insurance Card haben/beantragen.
  • Das ist auch möglich, wenn Sie aus einem Land kommen, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen für Krankenversicherungen hat (Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien).
  • Bitte kontaktieren Sie in diesen beiden Fällen Ihre Krankenversicherung im Heimatand. Sie wird Ihnen erklären, wie Sie die Krankenversicherung in Deutschland anerkennen lassen können.

 

Wenn Ihre Krankenversicherung aus dem Heimatland in Deutschland nicht anerkannt wird, benötigen Sie eine der folgenden drei Krankenversicherungen:

  • Wenn Sie maximal 90 Tage mit einem Schengen-Visum in Deutschland bleiben, benötigen Sie nur eine Reisekrankenversicherung. Die Reisekrankenversicherung muss im gesamten Schengen-Raum gültig sein und eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro aufweisen.
  • Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der HSBI haben, benötigen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung. Gesetzliche Krankenversicherungen haben einheitliche Leistungen. Die Beiträge sind von der Höhe Ihres Einkommens abhängig und werden automatisch von Ihrem Einkommen abgezogen. Familienmitglieder (Partner*in und Kinder), die mit Ihnen nach Deutschland kommen und kein eigenes Einkommen haben, können kostenlos mitversichert werden. Sie können zwischen allen gesetzlichen Krankenversicherungen frei wählen. Auf dem Campus Bielefeld gibt es beispielsweise eine Filiale der Techniker Krankenkasse.
  • Wenn Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung haben, können Sie eine gesetzliche Krankenversicherung (siehe oben) ODER eine private substitutive Krankenversicherung abschließen (hier die beiden Versicherungen im Vergleich). Die gesetzliche Versicherung lohnt sich vor allem, wenn Sie mit Partner*in oder Kind(ern) nach Deutschland kommen oder aufgrund einer chronischen Krankheit viele (teure) Behandlungen benötigen. Für Alleinreisende ohne chronische Krankheiten kann die private substitutive Versicherung günstiger sein. Diese bieten verschiedene Anbieter*innen an, zum Beispiel Dr. Walter, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und mehr.
  • In allen anderen Fällen benötigen Sie eine private substitutive Krankenversicherung (siehe oben).
Haftpflichtversicherung

In Deutschland können Sie auch für versehentlich zugefügte Schäden haftbar gemacht werden, beispielsweise wenn Sie dem Auto einer anderen Person versehentlich einen Kratzer zufügen. In solchen Fällen tritt eine private Haftpflichtversicherung ein. Weil solche Versicherungsfälle häufig auftreten können, sollten Sie unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschließen.

Die Versicherung müssen Sie selbst abschließen, weil sie nicht über die Hochschule versichert sind. Viele Versicherungsunternehmen bieten günstige Haftpflichtversicherungen entweder für Sie allein oder für Ihre ganze Familie an (ca. 50€ pro Jahr).

Wenn Sie eine private substitutive Krankenversicherung abschließen, ist die private Haftpflichtversicherung manchmal schon Teil des Versicherungspakets.

Wohnungssuche

In den meisten Städten in Deutschland ist es wegen der Wohnungsknappheit leider schwierig, eine Wohnung zu finden. Außerdem sind Wohnungen oft teuer. Deshalb sollten Sie möglichst früh mit der Wohnungssuche beginnen.

Die HSBI besitzt selbst keine Wohnungen oder Wohnheimzimmer, aber in unserem Guide für internationale Wissenschaftler*innen an der HSBI finden Sie detaillierte Informationen zur Wohnungssuche und zum Wohnen in Deutschland.

Wenn Sie nur für wenige Tage bei uns sind, können Sie ein Hotel buchen. Ein Auswahl finden Sie in dieser Hotelliste.

Wichtige Dokumente mitbringen

Bringen Sie folgende wichtige Dokumente mit nach Deutschland:

  • Reisepass oder Personalausweis, gültig für den gesamten Aufenthalt in Deutschland
  • Falls nötig: Visum
  • Finanzierungsnachweis, z. B. über Stipendium, Gehalt aus Ihrem Heimatland, Einstellungszusage der Personalabteilung (auf Deutsch oder Englisch)
  • Nachweis über Krankenversicherung mit Bestätigung der monatlichen Beiträge (auf Deutsch oder Englisch)
  • Originale / Beglaubigte Kopien Ihrer akademischen Abschlüsse sowie Fächer- und Notenlisten (auf Deutsch oder Englisch)
  • ggf. internationaler Impfpass und Dokumente zu Krankheiten, Behinderungen oder wichtigen Medikamenten
  • ggf. internationaler oder ausländischer Führerschein

 

Falls Ihre Familie mitkommt:

  • Reisepass oder Ausweisdokument für jedes Familienmitglied, gültig für den gesamten Aufenthalt in Deutschland
  • Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Geburtsurkunden Ihrer Kinder in beglaubigter deutscher Übersetzung, gegebenenfalls mit Apostille oder Legalisation (Infos dazu gibt die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland)
  • ggf. das letzte Schulzeugnis von jedem Kind

Von manchen Dokumenten benötigen Sie Übersetzungen von vereidigten Übersetzer*innen. Passende Übersetzer*innen finden Sie in der Datenbank des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer. Offizielle englische Dokumente Ihrer Heimathochschule werden in der Regel in Deutschland anerkannt.

Anreise nach Deutschland und zur HSBI

In unseren Anreiseinfos finden Sie kompakt die wichtigsten Informationen, um Ihre Reise nach Deutschland und an die HSBI zu planen. Sie finden darin auch Pläne aller Standorte der HSBI und einen Plan mit barrierefreien Eingängen zum Hauptgebäude.

In unserem Guide für internationale Wissenschaftler*innen an der HSBI haben wir für Sie zusätzlich noch detaillierter Informationen zum Reisen nach und innerhalb von Deutschland zusammengestellt.



Nach der Ankunft

Wohnsitz anmelden

Wenn Sie mehr als 90 Tage in Deutschland bleiben, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt registrieren. Hier werden Ihre Adresse und weitere Daten zu Ihrer Person und Ihrer Familie erfasst. Wenn Sie mit Ihrer Familie nach Deutschland kommen, müssen alle Familienmitglieder zu diesem Termin mitkommen. Die Registrierung ist kostenlos.

Wir helfen Ihnen gerne mit den Unterlagen, vereinbaren einen Termin für Sie und begleiten Sie auf Wunsch auch zum Termin.

 

Nötige Unterlagen

  • Alle verfügbaren Ausweisdokumente der mitreisenden Familienmitglieder
  • Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllt von der Vermietung in Deutschland
  • Wenn Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind: Eheurkunde oder Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde von verstorbenen Partner*innen in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Wenn Sie mit Kindern nach Deutschland kommen: ggf. Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern in beglaubigter Übersetzung, ggf. Sorgerechtserklärung bei unverheirateten Eltern in beglaubigter Übersetzung, ggf. Einverständniserklärung, wenn der andere Elternteil nicht in Deutschland ist

 

Terminvereinbarung vorab nötig

Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz haben und Ihr Visum nicht für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts gültig ist, benötigen Sie bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten eine sogenannte "Aufenthaltserlaubnis". Der Antrag wird bei der Ausländerbehörde gestellt und kostet 100€ pro erwachsener Person und 50€ pro Kind. 

Je nachdem, welchen Aufenthaltstitel Sie und ggf. Ihre Familienmitglieder beantragen wollen, sind unterschiedliche Dokumente nötig. Wir unterstützen Sie gern dabei, die nötigen Dokumente zusammenzustellen und den Termin zu vereinbaren. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch gerne zum Termin.

 

Terminvereinbarung vorab nötig

Bankkonto eröffnen

Falls Sie in Deutschland arbeiten oder ein Stipendium von einer deutschen Institution erhalten, benötigen Sie normalerweise ein Bankkonto im SEPA-Raum. SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsver­kehrsraum, der die 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und die Schweiz umfasst und den Zahlungsverkehr in und zwischen diesen Ländern erleichtert. Auch Bankkonten aus diesen Ländern werden also in Deutschland problemlos akzeptiert. Bankkontos im SEPA-Raum haben eine sogenannt IBAN (International Bank Account Number), die Sie bei Zahlungen angeben müssen.

Wenn Sie ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnen möchten, benötigen Sie meist schon einen Wohnsitz in Deutschland. Manche Online-Banken bieten die Möglichkeit, auch ohne einen Wohnsitz in der EU ein SEPA-Konto zu nutzen. So können Sie sich schon vor Ihrer Ankunft in Deutschland um ein SEPA-Bankkonto kümmern.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Guide für internationale Wissenschaftler*innen an der HSBI.

Rundfunkbeitrag

In Deutschland werden die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender durch Rundfunkgebühren aller Bürger*innen finanziert. Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36€ (Stand April 2024) wird pauschal pro Wohnung erhoben, egal ob die Services genutzt werden oder nicht. Sie können sich auf der Webseite zum Rundfunkbeitrag anmelden (nur auf Deutsch). Wenn Sie Hilfe bei der Anmeldung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Kinder, Kindergeld, Betreuung und Schule

Wenn Sie für mehr als 90 Tage als Wissenschaftler*in in Deutschland bleiben und Ihre Kinder mitkommen, haben Sie in der Regel Anspruch auf Kindergeld und Ihre Kinder können, je nach Alter, einen Platz in einer Betreuungseinrichtung oder Schule erhalten. Ausführliche Informationen dazu haben wir in unserem Guide für internationale Wissenschaftler*innen an der HSBI für Sie zusammengestellt.

Steuern

Nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes erhalten Sie innerhalb von circa zwei Wochen per Post eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer, die Sie unbedingt aufbewahren müssen.

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der HSBI haben, lassen Sie der Personalabteilung die Nummer nach Erhalt zukommen. Sie sind dann in Deutschland lohnsteuerpflichtig und leisten automatisch Sozialabgaben. Nach Ende eines Kalenderjahres können Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, das dann prüft, ob Sie zu viele Steuern gezahlt haben, und eine Rückerstattung erhalten.

Wenn Sie Ihren Aufenthalt an der HSBI über ein Stipendium finanzieren, sind Sie in Deutschland normalerweise nicht lohnsteuerpflichtig und müssen keine Sozialabgaben leisten. Bitte informieren Sie sich aber bei Ihrem Stipendiengeber, ob Sie Ihr Stipendium in Ihrem Heimatland versteuern müssen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Guide für internationale Wissenschaftler*innen an der HSBI.

Hochschulbibliothek

In der Hochschulbibliothek können Sie die frei verfügbaren PCs nutzen und Bücher vor Ort lesen oder ausleihen. Außerdem hat die Bibliothek den Zugang zu zahlreichen digitalen Texten erworben. Bei Fragen hilft Ihnen das Team der Hochschulbibliothek gerne weiter und berät sie auch zu Literaturverarbeitungsprogrammen wie Citavi.

Die Hochschulbibliothek der HSBI hat drei Standorte: am Campus Bielefeld, Campus Minden und in der Lampingstraße. In Gütersloh können Sie über die Stadtbibliothek Gütersloh Bücher der anderen Standorte bestellen.

 

HSBI-Account, Wlan und ILIAS

Studierende, Angestellte und Gastwissenschaftler*innen an der HSBI haben einen HSBI-Account, über den sie beispielsweise ein E-Mail-Postfach, das Campus-Wlan eduroam oder das Learning Management System ILIAS nutzen können. Die wichtigsten Infos dazu haben wir in unserem Guide für internationale Wissenschaftler*innen an der HSBI zusammengestellt.

Bei technischen Fragen und Problemen können Sie sich an den IT-Service Desk wenden, der telefonisch oder vor Ort in Bielefeld und Minden Unterstützung anbietet. Bei Fragen zu ILIAS hilft Ihnen das ILIAS-Serviceteam unter ilias@hsbi.de weiter.

Deutsch lernen

Wir bieten einen Deutsch-Kurs oder ein Deutsch-Coaching für internationale Wissenschaftler*innen an, die neu an die HSBI kommen. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an welcome@hsbi.de.

Auf dieser Website finden Sie eine Vielzahl von Möglichkeiten, außerhalb der HSBI Deutsch zu lernen: Deutsch für den Beruf, Deutsch für Eltern, Stammtische oder Apps - für alle ist etwas dabei. Auch die Volkshochschule Bielefeld bietet regelmäßig Deutschkurse an.

Wenn Sie Fremdsprachen online und in Ihrem eigenen Tempo lernen möchten, können Sie auch von den Selbstlernkursen für Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Italienisch profitieren, die Sie im ILIAS der HSBI finden (loggen Sie sich zuerst ein und klicken Sie dann erneut auf den Link).

Bei Fachwörtern aus dem Hochschulbereich kann das Hochschul-Glossar der HSBI hilfreich sein.



Vor der Abreise

Wohnung und Verträge kündigen

Kündigen Sie rechtzeitig (je nach Vertragsbedingungen, aber meist drei Monate vor dem Auszug) schriftlich Ihre Wohnung. Vereinbaren Sie mit Ihrer Vermietung einen Termin für die Wohnungsübergabe; bitten Sie ggf. eine Person, die Deutsch spricht, bei diesem Termin dabei zu sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Reinigen Sie die Wohnung zum Übergabetermin gründlich, da sonst eventuell ein Teil Ihrer Kaution einbehalten werden kann. Klären Sie mit Ihrer Vermietung auch, wie die Kaution an Sie zurücküberwiesen werden soll. Die Vermietung darf die Kaution bis zu 12 Monate nach Auszug einbehalten.

Lesen Sie Ihre Zählerwerte für Strom und Gas ab und kündigen Sie Ihre Verträge innerhalb der Kündigungsfrist. Teilen Sie dem Unternehmen mit der Kündigung die Zählerwerte und Ihre zukünftige Adresse mit.

Kündigen Sie außerdem Verträge für Versicherungen, Internet, Telefon, Fernsehen und Mitgliedschaften (z. B. Fitness-Studio) innerhalb der Kündigungsfrist.

Über Rentenmöglichkeiten informieren

Dieser Punkt ist nur relevant, wenn Sie einen Arbeitsvertrag an der HSBI hatten und nicht weiter in Deutschland arbeiten wollen: Vereinbaren Sie einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung und mit der VBL; beide können Sie darüber informieren, wie Sie die eingezahlten Rentenbeiträge zukünftig für Ihre Rente nutzen können.

7 Tage vor der Abreise

Gehen Sie die Liste durch, um die letzten nötigen Aufgaben zu erledigen:

  • Geben Sie ausgeliehene Bücher an die Bibliothek zurück.
  • Lassen Sie sich das Guthaben von Ihrer CampusCard auszahlen; wenden Sie sich dafür an den Service Point des Studierendenwerks im Erdgeschoss von Gebäude X (das Gebäude, in dem sich die Mensa befindet).
  • Schließen Sie Ihr deutsches Bankkonto, wenn Sie es nicht mehr brauchen.
  • Melden Sie Ihre Adresse bei der Stadt ab; hierfür ist ein Termin beim Einwohnermeldeamt nötig, den wir gerne für Sie vereinbaren und zu dem wir Sie auf Wunsch auch gerne begleiten.
  • Melden Sie sich vom Rundfunkbeitrag ab: Dafür laden Sie die Abmeldung der Adresse, die Sie vom Einwohnermeldeamt erhalten, auf der Webseite des Rundfunkbeitrags hoch. Auch hier können wir gerne unterstützen.
  • Verabschieden Sie sich von Ihren Kolleg*innen an der HSBI und bleiben Sie mit uns in Kontakt!