Variante 1: Berufspraktisches Jahr BA Soziale Arbeit / BA Kindheitspädagogik
Spätestens 2 Wochen vor Beginn des Berufspraktischen Jahres (BJ) melden Sie sich im Praxisreferat mit folgenden Unterlagen an.
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Anmeldung zum berufspraktischen Jahr
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Kopie Arbeitsvertrag
Aus dem Vertrag muss eindeutig hervorgehen, dass Sie als Praktikant:in im Berufspraktischen Jahr der Sozialen Arbeit bzw. der Kindheitspädagogik eingestellt werden. Achten Sie auf eine entsprechende Bezeichnung des Beschäftigungsverhältnisses.
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BA-Zeugnis
- Zusätzlich für den Studiengang Kindheitspädagogik: Wenn Sie das BJ in einer Einrichtung absolvieren möchten, deren Tätigkeitsschwerpunkt nicht auf Kinder im Alter von null bis sechs Jahren ausgerichtet ist, reichen Sie mit der Anmeldung einen Nachweis ein, dass Sie bereits in der Praxisphase P2 mit dieser Altersgruppe gearbeitet haben. Aus dem Nachweis müssen die Zielgruppe und der zeitliche Umfang Ihrer Tätigkeit hervorgehen.
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Bestätigung der betreuenden Lehrperson
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IT-Einwilligung (nur den oberen Teil ausfüllen und im Praxisreferat einreichen)
- Ausbildungsplan (innerhalb von 4 Wochen nach Beginn) für den Studiengang Soziale Arbeit (SoA) / für den Studiengang Pädagogik der Kindheit (PdK)
Falls es sich um eine neue Praxisstelle handelt, in der noch kein BJ der Hochschule Bielefeld durchgeführt wurde, wenden Sie sich bitte vorab an das Praxisreferat.
Sie wählen eine hauptamtliche Lehrperson des Fachbereichs Sozialwesen als Ansprechperson während des Berufspraktischen Jahres und reichen die Bestätigung mit Ihrem Antrag auf Zulassung ein. ( Hinweis: Ihre begleitende Lehrkraft führt nach der Abgabe Ihres Praxisberichts ein wissenschaftliches Gespräch zur Reflexion des BJ durch.)
Der individuelle Ausbildungsplan ist die Grundlage der Zulassung zum BJ und wird in den ersten Wochen gemeinsam mit der Praxisanleitung erstellt. Die Handreichung zum Ausbildungsplan der Hochschule Bielefeld (AP SoA, AP PdK) kann gerne genutzt werden.
Die Genehmigung zur Durchführung des BJ erhalten Sie in der Regel erst einige Wochen nach dem Beginn per Post von uns.
Variante 2: Berufspraktisches Jahr im Rahmen einer einschlägigen Tätigkeit
Vor Beginn der Tätigkeit legen Sie dem Praxisreferat Ihren Arbeitsvertrag zur Prüfung der Zulassung vor. Aus dem Vertrag muss eindeutig hervorgehen, in welcher beruflichen Funktion Sie beschäftigt werden. Erforderlich ist eine einschlägige Tätigkeit
- für den Studiengang Soziale Arbeit als Sozialarbeiter:in oder Sozialpädagog:in,
- für den Studiengang Kindheitspädagogik als Kindheitspädagog:in, Sozialpädagog:in oder Erzieher:in.
Allgemeine Personalkategorien wie ‚pädagogische Fachkraft‘ können unterschiedliche berufliche Qualifikationen umfassen und weisen die erforderliche Beschäftigung daher für sich genommen nicht eindeutig nach. Zur Klarstellung kann eine vom Arbeitgeber ausgestellte, personenbezogene Stellenbeschreibung als Anlage zum Arbeitsvertrag beigefügt werden. Diese muss Ihre berufliche Funktion und die damit verbundenen Aufgaben eindeutig ausweisen. Bei unklaren Angaben kann das Praxisreferat eine entsprechende Ergänzung nachfordern.
Anmeldeunterlagen zum Berufspraktischen Jahr im Rahmen einer Tätigkeit:
Wenn Sie das BJ im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit absolvieren, haben Sie weder eine Praxisanleitung in Ihrer Arbeitsstelle noch einen Ausbildungsplan, nach dem sie strukturiert in das Arbeitsfeld eingearbeitet werden. Die weiteren Bestandteile des BJ (begleitende Lehrveranstaltungen, betreuende Lehrperson, Praxisbericht) bleiben bestehen.
Sie erhalten nach der Bearbeitungszeit einen schriftlichen Bescheid der Hochschule ob Sie zum BJ zugelassen wurden.