Erasmus+ Förderung

Die Höhe des Erasmus+ Mobilitätszuschusses richtet sich nach der Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes und dem Land, in dem Sie ihn durchführen. Die monatlichen Fördersätze können von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch ausfallen.

Das Stipendium wird in 2 Raten ausgezahlt: Die 1. Rate (80% der Gesamtsumme) erhalten Sie ca. 3-4 Wochen vor Beginn des Semesters/ Praktikums.

Die 2. Rate (20% der Gesamtsumme) erhalten Sie im Anschluss an Ihren Aufenthalt, sobald die Abschlussunterlagen Auslandssemester oder die Abschlussunterlagen Auslandspraktikum eingereicht wurden.

Erasmus+ Europa

Auslandssemester

Aktuelle Fördersätze im akademischen Jahr 2025/2026 und im akademischen Jahr 2026/2027

Länder Fördersatz Zusätzliche Förderung
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 600€ pro Monat 250€ pro Monat
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern 540€ pro Monat 250€ pro Monat
Auslandspraktikum

Aktuelle Fördersätze im akademischen Jahr 2025/2026 und im akademischen Jahr 2026/2027

Länder Fördersatz Zusätzliche Förderung
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 750€ pro Monat 250€ pro Monat
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern 690€ pro Monat 250€ pro Monat

Erasmus+ weltweit

Auslandssemester

Aktuelle Fördersätze Erasmus+ weltweit im akademischen Jahr 2025/2026 und im akademischen Jahr 2026/2027 (wenn genügend Stipendienmittel zur Verfügung stehen):

Albanien
Fachbereich Hochschulen
Wirtschaft

Aleksander Moisiu University Durres

University of Tirana, Faculty of Economy (FEUT)
Ingenieurwissenschaften und Mathematik Polytechnic University of Tirana
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 309€
Grünes Reisen, einmalig: 417€

250€ pro Monat
Israel - Aktuell keine Bewerbungen möglich
Fachbereich Hochschulen
Gestaltung Bezalel Academy of Arts and Design
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 580€

250€ pro Monat

Kanada
Fachbereich Hochschulen
Wirtschaft

University of Regina, Regina

University of Manitoba, Asper Business School, Winnipeg
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 1.188€

250€ pro Monat
Mexiko
Fachbereich Hochschulen
Ingenieurwissenschaften und Mathematik Universidad de las Américas Puebla (UDLAP)
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 1.735€

250€ pro Monat
Südkorea
Fachbereich Hochschulen
Wirtschaft

Hallym University, Chuncheon

Gestaltung Chung-Ang University, Seoul
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 1.735€

250€ pro Monat
Tunesien
Fachbereich Hochschulen
Ingenieurwissenschaften und Mathematik University of Sfax – ENIS
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 309€
Grünes Reisen, einmalig: 417€

250€ pro Monat
USA
Fachbereich Hochschulen
Wirtschaft Boise State University
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

Einmalig: 1.735€

250€ pro Monat
Vereinigtes Königreich
Fachbereich Hochschulen
Wirtschaft Teesside University
Gestaltung University of the Arts London, London College of Communication
Sozialwesen University of Bradford
Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

600€ pro Monat

Einmalig: 309€
Grünes Reisen, einmalig: 417€

250€ pro Monat
Auslandspraktikum

In allen Ländern außer in den regulären Erasmus+ Programmländern (s. Erasmus+ Europa Auslandspraktikum)

Fördersatz Reisekosten Zusätzliche Förderung

700€ pro Monat

länderabhängig 250€ pro Monat

Blended Mobility

Blended Short Term Mobility

Studierende, Graduierte und Doktoranden, die im Rahmen einer Studierendenmobilität gefördert werden. Virtuelle Komponenten werden nicht finanziell gefördert, sie werden deshalb aber auch nicht auf das Erasmus+ Kontingent angerechnet.

Aufenthaltsdauer Fördersatz  
Tag 1-14 Im Aufruf 2024, 2025 und 2026:
79€ pro Tag
 
Tag 15-30 Im Aufruf 2024, 2025 und 2026:
56€ pro Tag
 
     

Personalmobilität (Lehre sowie Fort- und Weiterbildung)

Projekt 2024 und 2025
Land Förderbetrag pro Tag bis zum 14. Tag der Aktivität Förderbetrag pro Tag vom 15.-60. Tag der Aktivität
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 180€ / Tag 126€
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 160€ / Tag 112€
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 140€ / Tag 98€

Zusätzliche Förderung als Aufstockungsbetrag

Allgemeine Infos

Erasmus+ möchte Chancengleichheit und Inklusion fördern. Um noch mehr Menschen einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen, können die unten genannten Gruppen zusätzliche finanzielle Förderungen erhalten.

  • Für Studienaufenthalte und Praktika: 250 € pro Monat zusätzlich zu den regulären Erasmus+ Förderraten
  • Für Blended Mobilitäten: 5-14 Tage 100€ einmalig/15-30 Tage 150€ einmalig zusätzlich zu den regulären Erasmus+ Förderraten

 

Hinweis: Die zusätzlichen Förderungen können nicht kombiniert werden; wenn Sie z. B. aus einem nicht-akademischen Elternhaus kommen und Kinder haben, erhalten Sie die zusätzliche Förderung nicht doppelt.

Hinweis zum Auslands-BAföG: Die zusätzliche Förderung wird bei Studierenden mit einer Behinderung, chronischen Erkrankung und mit Kindern nicht auf das Auslands-BAföG angerechnet.

Bei Studierenden aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätigen Studierenden wird die zusätzliche Förderung auf das Auslands-BAföG angerechnet. Es besteht aber der Vorteil, dass die Erasmus+ Förderung nicht zurückgezahlt werden muss im Gegensatz zu BAföG.

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 und Studierende mit einer chronischen Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf, können zusätzliche Fördermittel erhalten.

Hinweis: Auf Studieren Weltweit finden Sie Tipps sowie Erfahrungsberichte von Studierenden, die mit Behinderung oder chronischer Erkrankung einen Auslandsaufenthalt gemacht haben.

Wie beantragen?
Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z.B. Behindertenausweis, bei einer chronischen Erkrankung gilt auch ein ärztliches Attest, das einen finanziellen Mehrbedarf bestätigt (es muss keine konkrete Summe genannt werden)).

Webportal: inklusive Auslandsmobilität

Im Rahmen des Projektes EPFIME haben Akteure aus Flandern, Irland und das Erasmus Student Network Angebote entwickelt, um eine europaweite Verbesserung der Mobilität von Studierenden mit Behinderungen zu erreichen. Hierzu gehört u.a. das Onlineportal www.inclusivemobility.eu. Die Plattform ermöglicht es Studierenden, die Angebote von Hochschulen für internationale Studierende mit Behinderungen in einer Datenbank zu recherchieren.

Studierende mit Kindern

Studierende, die ihr Kind bzw. ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können zusätzliche Fördermittel erhalten. Die Höhe der Förderung ist unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder.

Wenn beide Elternteile gleichzeitig einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ Förderung absolvieren, kann die zusätzliche Förderung für dasselbe Kind nicht zweimal beantragt werden. Wenn beide Elternteile gleichzeitig einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ Förderung absolvieren und mind. 2 Kinder mit ins Ausland genommen werden, können beide Elternteile für je ein Kind zusätzliche Fördermittel erhalten.

Wie beantragen?

Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z. B. Geburtsurkunde, Reiseunterlagen des Kindes).

Hinweis: Auf Studieren Weltweit finden Sie Tipps sowie Erfahrungsberichte von Studierenden, die mit ihren Kindern einen Auslandsaufenthalt gemacht haben.

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Studierende bei denen beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen, können zusätzliche Fördermittel erhalten.

Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, gilt als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (z. B. Physiotherapie), als akademischer Abschluss. In diesen Fällen kann keine zusätzliche Förderung beantragt werden. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss, es können zusätzliche Fördermittel beantragt werden.

Wie beantragen?
Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z.B. Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern).


Hinweis: Auf Studieren Weltweit finden Sie Tipps sowie Erfahrungsberichte von Erstakademiker*innen, die einen Auslandsaufenthalt gemacht haben.

Erwerbstätige Studierende

Bitte beachten Sie: Ab dem akademischen Jahr 2026/2027 ist die Förderung erwerbstätiger Studierender nicht mehr möglich.

 Erwerbstätige Studierende können zusätzliche Fördermittel erhalten, wenn:

  • Der monatliche Erwerb zwischen 450€ und 850€ (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat) liegt; hier gilt auch ein Mittelwert, sofern dieser über 6 fortlaufende Monate im Ergebnis monatlich zwischen 450 € und 850 € liegt
  • Die Erwerbstätigkeit mind. 6 Monate fortlaufend vor Antritt des Auslandsaufenthalts durchgeführt wurde
  • Die Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt wird (eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden)

Ausgenommen sind i. d. R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Wie beantragen?

Reichen Sie die ehrenwörtliche Erklärung ein (s. Downloadbox). Entsprechende Nachweise müssen auf Anfrage vorlegt werden können (z. B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen).

Zusätzliche Förderung als Realkostenantrag

Studierende und Hochschulpersonal mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder mit Kind(ern)

Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sowie Teilnehmende, die ihre Auslandsmobilität mit Kind(ern) antreten, können über einen sogenannten Realkostenantrag (Langantrag) eine zusätzliche Unterstützung von bis zu 15.000€ pro Semester bzw. Mobilität für real anfallende Mehrkosten beantragen (z. B. für eine barrierefreie Unterkunft, Flug für eine Begleitperson oder vorbereitende Reisen zur Erkundung der Bedingungen vor Ort). Weitere Informationen für Hochschulpersonal finden Sie hier. Weitere Informationen für Studierende finden Sie hier. Falls Sie einen Realkostenantrag stellen möchten, melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns, da wir den Realkostenantrag mindestens zwei Monate vor der geplanten Mobilität bei der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD stellen müssen.

Zusätzliche Förderung für Reisegestaltung

Reisekosten und zusätzliche Reisetage

Reisekosten

Ab dem Aufruf 2025 steht allen Erasmus+ Teilnehmenden (Studierenden und Hochschulpersonal) unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Die Höhe der Reisekosten richtet sich danach, ob Teilnehmende überwiegend umweltfreundliche Verkehrsmittel (> 50% der Strecke) nutzen oder nicht.

Die Höhe der Pauschale wird europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt.

Reisedistanz Standardreise Green Travel
10–99 km 28€ 56€
100–499 km 211€ 285€
500–1.999 km 309€ 417€
2.000–2.999 km 395€ 535€
3.000–3.999 km 580€ 785€
4.000–7.999 km 1.188€ 1.188€
8.000 km oder mehr 1.735€ 1.735€

 

Reisetage

Wenn Sie Bedarf an finanzieller Unterstützung für die An- und Abreise zu Ihrem Aufenthaltsort haben, können Sie dafür 2 Reisetage beantragen (je 1 Tag für die An- und Abreise). Die Reisetage werden dem Aufenthaltszeitraum hinzugefügt, der in Ihrem Stipendienvertrag (Grant Agreement) angegeben ist.

Wenn Sie zusätzliche Reisetage beantragen möchten, geben Sie dies bitte im online Bewerbungsportal an. Bei Auslandspraktika und Blended Short Term vermerken Sie den Bedarf an zusätzlichen Reisetagen bitte im Antragsformular. Bei Hochschulpersonal wird der Bedarf bei Abstimmung der Mobilität besprochen.

Grünes Reisen

Grünes Reisen bedeutet, dass für mehr als die Hälfte der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Wenn Sie deswegen länger unterwegs sind, können insgesamt bis zu 6 zusätzliche Reisetage gewährt werden, die mit dem Stipendiensatz des Ziellandes gefördert werden. Des Weiteren wird die entfernungsabhängige Reisekostenpauschale für Green Travel ausgezahlt.

Wenn Sie sich auf Grünes Reisen bewerben möchten, geben Sie dies bitte für ein Auslandssemester im Online-Bewerbungsportal oder für ein Auslandspraktikum im Antragsformular an und schicken mit Ihrer Bewerbung die entsprechende ehrenwörtliche Erklärung (s. Downloadbox).

Zusätzlich können Sie sich bei Langzeitaufenthalten auf den Green Mobility Grant der Hochschule Bielefeld bewerben und noch einmal 50–150€ erhalten, je nach Entfernung des Ziels. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Bus- & Bahnverbindungen finden

Die Website erasmusbytrain hilft Ihnen einfache und günstige Bus- & Bahnverbindungen innerhalb Europas zu buchen.