Bewerbungen sind das ganze über Jahr möglich, solange Mittel zur Verfügung stehen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Vor der Auszahlung muss eine Zusage für den Auslandsaufenthalt eingereicht werden z. B. Zusage Studien- oder Praktikumsplatz, Zusage Summer / Winter School oder Betreuungszusage bei Abschluss- und Studienarbeiten.
Auswahlverfahren und -kriterien
Das Mobilitätsstipendium wird nach dem First-come-first-served-Prinzip vergeben, d. h. nach der Reihenfolge der eingegangenen förderfähigen Bewerbungen. Es kommt also auf den Zeitpunkt der Bewerbung an, nicht auf den Zeitpunkt der Ausreise oder der Rückkehr.
Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen erfüllt sein; eine weitere Auswahl findet nicht statt. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung des Auslandsaufenthalts und des Einreichens der Abschlussunterlagen.
Voraussetzungen für eine Bewerbung: Allgemeiner Hinweis
Die Vergabe von Stipendien im Rahmen der Austausch- und Kooperationsprogramme der Hochschule Bielefeld erfolgt im Rahmen der jeweils verfügbaren Förder- und Haushaltsmittel sowie nach Maßgabe der Förderrichtlinien des jeweiligen Programms.
Die Erfüllung der formalen Bewerbungsvoraussetzungen begründet weder einen Anspruch auf Zulassung zum Auswahlverfahren noch einen Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums. Über die Vergabe wird nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, insbesondere unter Berücksichtigung der Anzahl der verfügbaren Plätze und Fördermittel sowie der Qualität der eingereichten Bewerbungen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums. Weder die Bewerbung selbst noch die Erfüllung einzelner oder aller genannten Kriterien begründen eine Zusage, Zusicherung oder Garantie auf ein Stipendium.
Wir bitten um Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Prüfung nicht allen Bewerbungen entsprechen können. Auskünfte einzelner Mitarbeiter:innen zu Bewerbungsvoraussetzungen oder Erfolgsaussichten stellen keine verbindliche Zusage der Hochschule dar.