Aufgaben
Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Planung und Organisation der Lehr-, Studien- und Arbeitsbedingungen für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule mit. Auf Grundlage des gesetzlichen Auftrags zur Gleichstellung setzt sie sich aktiv und gezielt für die Chancengerechtigkeit der Geschlechter ein.
Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auf der Förderung von Frauen in ihrer akademischen und beruflichen Laufbahn und ihre Sichtbarkeit sowie Repräsentanz in Führungs- und Entscheidungspositionen deutlich auszubauen. Des Weiteren ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familien- und Careaufgaben und Beruf bzw. Studium ein besonderes Anliegen der Gleichstellungsbeauftragten.
Darüber hinaus berät sie die Hochschule in Fragen zum Thema Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit, Entwicklungsplanung und leistungsorientierte Mittelvergabe. Weitere Aufgaben sind soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, wie Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche.