Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten als Mieter*in oder Eigentümer*in von selbstgenutztem Wohnraum.

Studierende erhalten diesen Zuschuss nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben. Damit ist gemeint, dass keine grundsätzliche Förderung durch BAföG möglich ist (zum Beispiel durch Überschreiten der Altershöchstgrenze oder der Förderungshöchstdauer). Auch das Nichtbeantragen von BAföG aufgrund von zu hohem Einkommen der Eltern ist irrelevant, da grundsätzlich gefördert werden könnte. Anders wäre es, wenn das BAföG ausschließlich als Darlehen gezahlt wird im Sinne der Abschlussförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG, dann ist auch hier eine Bezuschussung durch den Staat möglich. Eine weitere Möglichkeit für den Erhalt von Wohngeld besteht, wenn im Haushalt des Studierenden mindestens eine Person lebt, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG hat. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Kleinkind mit im Haushalt leben würde. Für die Berechnung des Wohngelds spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Dazu gehören die Haushaltsgröße und das Gesamteinkommen des Haushalts sowie die zu berücksichtigende Miete oder Belastung.  Darüber hinaus sind alle steuerpflichtigen Einkünfte, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung und Zinsen aus Sparguthaben anzurechnen. Um Wohngeld erhalten zu können, muss ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Amt gestellt werden. Zu beachten ist, dass die Wohngeldzahlung erst mit dem Monat beginnt, in dem der Antrag gestellt wurde. Die Zahlung des Wohngeldes wird in der Regel für zunächst zwölf Monate gewährt.

Wohngeldrechner und Wohngeldantrag der Stadt Bielefeld.

Wohngeldantrag Stadt Minden

Wohngeldantrag Stadt Gütersloh