BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studierenden in Deutschland. Ein Anspruch ist meist vom Gehalt der Eltern und sozialen Faktoren (z.B. gleichzeitig studierenden Geschwistern) abhängig. Es gibt auch elternunabhängiges BAföG.

Elternunabhängiges BAföG wird gewährt, wenn das Einkommen der Eltern nicht angerechnet wird, typischerweise bei längerer Berufstätigkeit vor dem Studium (mind. 5 Jahre nach 18. Lebensjahr), einer abgeschlossenen 3-jährigen Ausbildung mit anschließender 3-jähriger Berufstätigkeit, bei Beginn über 30 Jahre oder auf dem zweiten Bildungsweg.

Ab dem Wintersemester 2024/25 können Erstsemester aus Familien mit geringerem Einkommen eine Studienstarthilfe von einmalig 1.000 Euro bekommen.

Im Sommersemester 2026 liegt der Bafög-Höchstsatz bei 934 Euro im Monat. Die Förderungsbeträge werden grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt.

Der Antrag kann auch online ausgefüllt werden.  Studierende können auch seit Anfang des Jahres eine Bafög App herunterladen. Hier findet sich auch der Bafög Rechner:

BAföG Digital-App

BAföG Rechner

Die BAföG-Beratung erfolgt im Studierendenwerk Bielefeld.

Die Beratungszeiten und AnsprechpartnerInnen finden Sie hier.