DAKA Studiendarlehen
Die Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e. V. (DAKA), ist eine Gemeinschaftseinrichtung der zwölf nordrhein-westfälischen Studentenwerke und vergibt diese Darlehen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Studierenden, die
- an einer staatlichen Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben sind und einen Sozialbeitrag an das örtliche Studentenwerk entrichten;
- bei der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes auf eine Finanzhilfe angewiesen sein und
- einen Bürgen stellen können.
Lebensalter und Semesterzahl spielen bei der Darlehensvergabe eine nachgeordnete Rolle. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung eines Darlehens besteht nicht. Das Studiendarlehen weist eine Besonderheit auf, es verzichtet auf Darlehenszinsen.
Die DAKA vergibt Studiendarlehen bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 Euro. Das Darlehen wird in Monatsraten ausgezahlt, die Förderrate kann bis 1.000 Euro monatlich betragen. Die Tilgung des Darlehens beginnt zwölf Monate nach Auszahlung der letzten Förderrate.
Hinweis: Das jährliche Budget der Daka ist begrenzt, so dass zeitweise nicht alle Anträge in der gewünschten Höhe bedient werden können.
Den Online - Antrag zum DAKA Darlehen finden Sie hier.