Erste Schritte zum Forschungsantrag

Herzlichen Willkommen auf der Seite der Servicestelle Forschung des Fachbereichs Wirtschaft! Hier erhalten Sie in eine kurze und prägnante Übersicht, welche Prozesse Sie bei der Beantragung von Fördermitteln beachten müssen.

I. Grundregeln zur Drittmittel-Akquise

1. Es existieren grundlegend zwei Herangehensweisen, um Fördermittel zu akquieren:

Entweder Sie definieren zunächst möglichst präzise ein Forschungs- / Transfergebiet und erstellen die wichtigsten Grundkapitel des Projektantrags, mit z. B.

a.) Forschungsstand bzw. Stand der Technik

b.) Innovationsgrad

c.) Arbeitspakete und Meilensteine

d.) Finanzierungsübersicht

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2. Oder Sie recherchieren fachspezifisch aktuelle, passgenaue Ausschreibungen und entwerfen einen Antrag, der vollständig an den Förderrahmenbedingungen ausgerichtet ist.

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Für eine erste eigenständige Recherche können Sie die Förderdatenbank EFLI die BMBF-Website zu Bekanntmachungen und die offizielle EFRE-Website verwenden.

Das F.I.TT.-Team (Dez. IV) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen einen Forschungs-Newsletter, der im Intranet abrufbar ist. Zudem unterstützt Sie der Forschungsreferent im Fachbereich Wirtschaft bei der Recherche.

3.) Bei der Ausgestaltung Ihres Antrags-Korpus überlegen Sie sich bitte sehr genau, ob Sie einen Schwerpunkt auf

    • die Grundlagenforschung oder
    • den anwendungsorientierten Transfer legen möchten.

Die Darstellung der rein-fachlichen Elemente eines Antrags stellt nur ein Beurteilungskriterium für eine Bewilligung dar.

Weitere Faktoren, die Sie beachten müssen:

Gleichstellung:

    • Wird die Projektleitungsstelle durch eine Frau besetzt?
    • Wie ist das Geschlechterverhältnis im Projektteam?
    • Ist ein besonderes Format im Projekt geplant, um Frauen in der  

            Wissenschaft oder in Führungspositionen besonders zu fördern?


 Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung:

    • Ist es möglich ein interkulturelles Team zusammenzustellen und daraus Synergien für das Projekt zu entwickeln? (zusätzl. Sprachkenntnisse, Publikationen in verschiedenen Fremdsprachen, internationale Kooperationspartner)
    • Ist es möglich Menschen mit Behinderung in das Projekt einzubinden?

 

Nachhaltigkeit und Ressourcen-Reduktion:

    • Ist es möglich auf regionale Partner, Zulieferer, Unternehmen etc. zuzugreifen, um auf längere Lieferwege zu verzichten?
    • Welchen Beitrag leistet das Projekt zur Sicherung der Nachhaltigkeit in:
    • OWLFoerderantrag3
      • NRW
      • Deutschland
      • EU
      • im Rahmen der 17 UN-Nachhaltigkeitszielen

 

 

Transfer der Ergebnisse in die Gesellschaft / Wirtschaft:

    • Ist absehbar, dass Schutzrechte (Patent, Marke) im Projekt entstehen könnten?
    • Wie detailliert ist die IP-Strategie formuliert?
    • Existiert ein Vertrag zur Übertragung von Schutzrechten an Dritte (z. B. Industriepartner)?
    • Welche Mechanismen zur Darstellung der Daten werden im Rahmen des Forschungsdatenmanagements angewendet? 
II. Förderausschreibungen „richtig lesen“

Sie sind nun entsprechend vorbereitet, weil Sie

  • die wichtigsten Informationen für sämtliche Grundkapitel definiert haben.
  • den gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und ökonomischen Mehrwert des Projekts bestimmt haben und
  • auch genau wissen, in welcher Form die Ergebnisse verwertet werden sollen.

Nehmen wir an, Sie haben sich eine passende Bekanntmachung auf der BMBF-Seite herausgesucht: Dabei handelt es sich um einen relativ langen Text, aus dem die wichtigsten Informationen herausgefiltert werden müssen.

Beginnen wir mit den folgenden drei Informationen:

1.) Zuwendungsempfänger

Wenn Sie ein Forschungsprojekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich umsetzen möchten, sollten Sie darauf achten, dass unter Zuwendungsempfänger der Begriff Hochschule steht. In der Regel erfolgt eine Zuwendung zu 100 %. Eventuell kann jedoch bei bestimmten Förderlinien z. B. EFRE nur eine 90% Förderung gewährt werden, so dass durch die HSBI ein Eigenanteil von 10% gestellt werden müsste.                       

Darüber hinaus könnte bei stark-anwendungsorientierten Förderlinien eine Einschränkung nur auf KMUs liegen, so dass hier genau geprüft werden müsste, in welcher Verbundkonstellation die HSBI eingebunden werden kann.

2.) Einreichungsfrist 

Hinterfragen Sie kritisch die aufgeführte Einreichungsfrist im Hinblick auf die noch zu schreibenden Arbeitspakete und Abstimmungsgespräche mit potenziellen Partnern. Reicht die Zeit bis zur Einreichung aus, um einen soliden und qualitativ-hochwertigen Antrag zu verfassen? Oder benötigen Sie mehr Zeit und bewerben sich doch besser zur nächsten Ausschreibungsrunde?

Unter keinen Umständen sollten Sie eine Einreichung „einfach nur mal so“ versuchen. Ein unfertiger Antrag wirkt sich schlecht auf die Reputation der Hochschule gegenüber dem Projektträger aus und der administrative Aufwand wird dadurch für Sie und die beteiligten Verwaltungsmitarbeiter:innen nicht einfacher.

3.) Einreichungsform

Prüfen Sie genau, ob die Antragsunterlagen I.) nur postalisch, II.) postalisch und digital oder III.) nur digital eingereicht werden müssen.

Rechtsverbindliche Unterschriften dürfen nur von der Präsidentin der Hochschule – Frau Prof. Dr. Schramm-Wölk oder einem Vertreter unterschrieben werden.

Professorinnen und Professoren dürfen keine Forschungsanträge oder Kooperationsverträge eigenständig unterschreiben!

Für die Prozessabläufe zur Antragstellung bedeutet dies, dass Sie mindestens zwei Wochen vor der Einreichungsfrist die vollständigen und finalen Antragsunterlagen an das F.I.TT-Team aus Dez. IV zur Prüfung und Unterschriftseinholung übersenden müssen.

Tipp: Planen Sie rückwärts!

Es liegt in Ihrer Verantwortung die Unterlagen rechtzeitig zur Unterschrift einzureichen!

Liegen die Unterlagen unterschrieben vor, so müssen diese postalisch versendet oder über eine Einreichungs-Plattform hochgeladen werden. Es empfiehlt sich, sich mit der Plattform bereits wenige Tage zuvor vertraut zu machen bzw. nicht am letzten Tag einen Upload zu tätigen, wenn auch andere Hochschule gleichzeitig hierauf zugreifen möchten.

Die häufigsten Portale sind easy online und das EFRE Submission-Tool. Je nach Projektträger können die Portale variieren.

Bei der postalischen Versendung der Unterlagen sollten Sie eine Sendezeit von drei Werktagen einkalkulieren.

III. Antrag verfassen

Das Fördervolumen gibt Ihnen in der Regel einen Rahmen vor, anhand dessen Sie die Personal- und Sachmittel sowie die Förderlaufzeit einschränken können.

Bei Forschungsvorhaben, die im nicht-wirtschaftlichen Bereich von Hochschulen angesiedelt sind, wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Überlegen Sie sich genau, ob die Entwicklungsarbeiten tatsächlich in der anvisierten Laufzeit realistisch umsetzbar sind oder dies vom Gutachter kritisiert werden könnte.

Wird eine Bearbeitung im Verbundvorhaben als notwendiges Kritierium aufgeführt? Wenn ja,

planen Sie bitte ausreichend Zeit für Abstimmungsgespräche ein, damit sämtliche Partner über ihre Einbindung im Projekt und die Arbeitspakete informiert sind. In der Regel muss bei Verbundprojekten auch bei der Antragsstellung ein Kooperationsvertrag im Entwurf beigefügt werden.

Stellen Sie sich vor, Sie wären der/die Prüfer*in.

  • Begeistert Sie der erste Absatz des Antrags?
  • Haben Sie „Interesse“ weiterzulesen?
  • Wurden die Kosten in den Arbeitspaketen realistisch angesetzt oder gibt es dort einen „fiktiven“ Puffer?

Der Antragstext sollte

  • logisch, stringent und in sich nachvollziehbar sein,
  • keine offenen Fragen übriglassen (à Angriffsfläche für Kritik) und
  • möglichst präzise kalkuliert sein (à Stufenaufstiege, beabsichtigte Anschaffungen).
IV. Drittmittelanzeige

Wenn Sie Drittmittel von „außen“ einwerben, ist es notwendig dieses Anliegen dem Präsidium der HSBI anzuzeigen. Die DM-Anzeige muss vor der Antragseinreichung erfolgen.

  • Mit der Drittmittelanzeige „zeigen“ Sie gegenüber dem Präsidium an,
    • dass Sie Mittel einwerben möchten,
    • ob ein Eigenanteil notwendig ist und in welcher Höhe,
    • ob in irgendeiner Form weitere Kosten für die Hochschule entstehen und
    • ob es sich um ein nicht-wirtschaftliches oder wirtschaftliches Projekt handelt.
  •  Die DM-Anzeige muss mit dem Projektantrag an das FITT-Team übersendet werden.

Sie ist im Intranet unter diesem Link abgelegt.

V. Positivbescheid und Zuwendungsbescheid

Erhalten Sie ein Positivvotum oder einen Positivbescheid vom Projektträger, so ist Ihnen die Förderung fast (!) sicher. Es kann an dieser Stelle noch zu Nachforderungen kommen.

Sie können jedoch bereits damit beginnen die Stellenausschreibungen für neue Mitarbeiter:innen oder eine Umbesetzung vorzubereiten.

Auf keinen Fall dürfen vor dem Projektstart Arbeitsverträge unterschrieben oder Bestellungen getätigt werden, da dies einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn darstellt.

Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, ist Ihnen die Förderung sicher. Besprechen Sie ihn gemeinsam mit dem Forschungsreferenten oder dem FITT-Team/Drittmittelabteilung.

Beachten Sie dabei wichtige Fristen:

  • Wann müssen Zwischenberichte eingereicht werden?
  • Wie sieht es mit Mittelverschiebungen aus?
  • Gibt es Nebenbestimmungen, die beachtet werden müssen?

Die Servicestelle des Fachbereichs Wirtschaft wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Förderantrag! Sollten Sie Unterstützungsbedarf haben, zögern Sie bitte nicht direkt den Forschungsreferenten zu kontaktieren.