Symposium am Fachbereich Wirtschaft: Steuerliche Unternehmensbewertung bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMUs)
„Steuerliche Unternehmensbewertung bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMUs)“ war Thema eines Symposiums am Fachbereich Wirtschaft der HSBI. Prof. Dr. Eginhard Werner diskutierte gemeinsam mit Vertretern aus der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, der Wirtschaft und Studierenden.Bei dem Symposium ging es um steuerliche Unternehmensbewertung
Bielefeld (hsbi).Auf Einladung von Prof. Dr. Eginhard Werner vom Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Bielefeld (HSBI) kamen kürzlich Vertreter aus der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, der Wirtschaft und Studierende für ein Symposium zusammen. Das Thema lautete „Steuerliche Unternehmensbewertung bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMUs)“. Es diskutierten Thomas Walther (WP/STB. Ö.b.u.v. Sachverständiger, selbständiger Gutachter), Miriam Roll (WP/STB, Partnerin bei HLB- Stückmann, Bielefeld, Vorstand beim EACVA, Ö.b.u.v. Sachverständige) und zwei Vertreter der Finanzverwaltung, Ulrich Schröder (Fachprüfer Unternehmensbewertung) und Jens Weiser (Spezialsachgebietsleiter Unternehmensbewertung) vom Finanzamt für Groß- und Konzernprüfung in Bielefeld.
Zum Einstieg hielt Thomas Walther einen Impulsvortag über die Herausforderungen steuerlicher Unternehmensbewertungen bei KMUs. Auf Grundlage der von Thomas Walther, Miriam Roll und Ulrich Schröder vorgestellten Praxisfällen diskutierten die Teilnehmer:innen über Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Wertermittlungsarten. Hierbei stellten die Vertreter der Finanzverwaltung klar, dass neben dem vereinfachten Ertragswertverfahren in der Praxis insbesondere Wertermittlungen nach dem IDW S1 Standard der Wirtschaftsprüfer zur Herleitung eines steuerlich relevanten Wertes vorgelegt werden. Auch für Bewertungen von KMUs gelten trotz einiger Besonderheiten grundsätzlich die Regeln des IDW S1 Standards, der im April 2026 neu verfasst wurde.
Ulrich Schröder, Jens Weiser, Miriam Roll und Thomas Walther
Bei der Podiumsdiskussion wurde hervorgehoben, dass eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den Fachprüfern der Finanzverwaltung und eine Abstimmung über Bewertungsannahmen sinnvoll sein kann. Bei komplexeren Fallgestaltung biete es sich zudem an, einen Gutachter an der Wertermittlung zu beteiligen. Die Herleitung steuerlicher Unternehmenswerte allein anhand von Multiplikatoren-Verfahren (z.B. EBIT-Multiplikatoren) wird sowohl von der Finanzverwaltung als auch vom IDW abgelehnt.
Die Podiumsdiskussion führte insbesondere dazu, Vorbehalte in der Praxis zwischen den Gutachtern, Steuerberatern und Firmenvertretern und der Finanzverwaltung auszuräumen. Nach Beendigung der Podiumsdiskussion stellten Henning Rolf (PWC Bielefeld) und Stefan Bethlehem (KPMG Bielefeld) kurz die Herausforderungen einer Unternehmensbewertung aus Beratersicht dar. Abschließend ging das Podium kurz auf die Neuerungen des IDW S1 Standards ein.
„Das Symposium bot eine fundierte und praxisnahe Auseinandersetzung mit der steuerlichen Unternehmensbewertung bei KMUs und förderte insbesondere den konstruktiven Austausch zwischen Beratern, Gutachtern und Finanzverwaltung mit tragfähigen Handlungsempfehlungen“, so das Fazit von Prof. Dr. Eginhard Werner. (ew/sab)