„Um die interne Aus-, Fort- und Weiterbildung optimal zu gestalten, suchen Unternehmen Personal, das nicht nur fachlich top ist, sondern auch über didaktische Kompetenzen und Sozialkompetenz verfügt,“ erklärt Dietmar Mann, Referent Berufliche Fortbildung bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. Ein Baustein und formaler Nachweis dafür ist die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), auch als „Ausbildung der Ausbilder“ (AdA) bzw. Ausbilderschein bekannt. Die Ausbilderprüfung nach AEVO ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse und wird von den Kammern abgenommen.
Durch eine Vereinbarung zwischen der FH Bielefeld und der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld haben Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen des Fachbereichs Ingenieurwissenschaf-ten und Mathematik der FH Bielefeld nun die Möglichkeit, sich die Gleichwertigkeit von Stu-dienleistungen und der Ausbilder-Eignungsprüfung von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld anerkennen zu lassen. Voraussetzung ist, dass sie an der FH Bielefeld erfolgreich alle fünf Module der Studienoption Lehramt Berufskolleg absolviert und damit die Zusatzqualifikation „Edu-Tech“ erlangt haben. In den fünf Edu-Tech-Modulen geht es um bildungswissen-schaftliche Inhalte wie Berufspädagogik oder Fachdidaktik.
Der Dekan des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften und Mathematik, Professor Dr. Lothar Budde, lobt die Vereinbarung: „Durch diese Kooperation erhöhen wir die Attraktivität unserer Studiengänge, da sich die beruflichen Chancen unserer Absolventinnen und Absol-venten dadurch zusätzlich verbessern.“
Neben dem Bewerbungs-Wettbewerbsvorteil durch den AdA-Schein bringt Edu-Tech weite-re Vorteile mit sich: „Die Zusatzqualifikation im Fachbereich IuM erschließt den Studieren-den vielfältige Berufsperspektiven. Sie ist der erste Schritt, um nach Abschluss des Ba-chelor-Studiums Lehrerin oder Lehrer am Berufskolleg zu werden. Zugleich bereitet sie auf interessante Tätigkeiten an der Schnittstelle von Lernen und Technik vor, z. B. in der be-trieblichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Und schließlich qualifiziert sie auch für eine Inge-nieurtätigkeit in der Industrie“, macht Professor Dr. Thorsten Jungmann deutlich.
Während die IHK-Prüfung für den AdA-Schein kostenpflichtig ist, fällt für die Anerkennung der Gleichwertigkeit lediglich eine geringe Gebühr an. (ub)