16.06.2014

Neue Allgemeine Labordnung für den Fachbereich IuM verabschiedet

Im Fachbereich IuM der Fachhochschule Bielefeld wurde diesen Monat eine für den gesamten Fachbereich geltende Allgemeine Ordnung für wissenschaftliche Einrichtungen verabschiedet.

Wie der Dekan, Prof. Lothar Budde festhält, wurde damit ein weiterer, wichtiger Schritt vollzogen, um die gute Arbeitsschutzorganisation im Fachbereich IuM weiter auszubauen. Gleichzeitig bedankt er sich bei den Sicherheitsbeauftragten Andreas Hermann, Harald Koch und Anke Rattenholl sowie bei Thomas Hilbig. Darüber hinaus geht der Dank an Christoph Finke von der Firma ecoprotec GmbH für die sorgfältige Ausarbeitung der umfassenden Ordnung.

Die ab sofort gültige Allgemeine Ordnung für wissenschaftliche Einrichtungen ersetzt die Laborordnung für den Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik der FH Bielefeld vom 11. November 2004. Sie enthält Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die übergeordnet für alle Arbeitsräume, in denen naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche und mathematische Vorgänge durch Fachleute oder unterwiesene Personen erfolgen, einzuhalten sind.

Die Zusammenfassung dieser Regeln in einer Allgemeinen Ordnung hat unter anderem für Studierende den Vorteil, dass diese mit Beginn des Studiums Regeln erlernen, die für den gesamten Verlauf des Studiums anwendbar sind. Gleichzeitig wurden alle wissenschaftlichen Einrichtungen hinsichtlich klarer und eindeutiger Zuständigkeiten überprüft. Durch die Überprüfung und eventuelle Festlegung von Verantwortungsbereichen wurde eine wesentliche Arbeitgeberpflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz erfüllt.  

Ergänzt wird die Allgemeine Ordnung durch spezifische Labor- und Werkstattordnungen. Letztere waren bereits existent, werden in der nächsten Zeit mit der Unterstützung der ecoprotec GmbH überarbeitet und - falls noch nicht vorhanden - neu erstellt. Die spezifischen Labor- und Werkstattordnungen werden auf Aktualität überprüft, parallel werden alle Verhaltensregeln, die in der Allgemeinen Ordnung bereits aufgeführt sind, gestrichen. Hierdurch soll eine bessere Übersichtlichkeit der Vorgaben im Arbeitsschutz erreicht werden. (cf)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Harald Koch
harald.koch@fh-bielefeld.de


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